GRP Rainer Rechtsanwälte wehrt die gerichtliche Rückforderung von Ausschüttungen ab
26.02.2015 / ID: 188475
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html In einem von der Kanzlei GRP Rainer erstrittenem Urteil wies das Landgericht Dortmund die Klage des Insolvenzverwalters der Schiffsfondsgesellschaft DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture GmbH & Co. Tankschiff KG auf Rückzahlung von Ausschüttungen ab (Az.: 10 O 109/13).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Landgericht Dortmund stellte klar, dass eine Fondsgesellschaft gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann zurückfordern kann, wenn dies im Gesellschaftsvertrag transparent geregelt ist. Dies sei in dem vorliegenden Fall nicht gegeben.
Im konkreten Fall beschloss die Gesellschafterversammlung aufgrund wirtschaftlicher Probleme eine Kapitalerhöhung, die es den Anlegern ermöglichte, freiwillig weiteres Geld "nachzuschießen". Der Mandant von GRP Rainer beteiligte sich nicht an der Kapitalerhöhung und wurde später - nach erfolgreicher Sanierung - von der Fondsgesellschaft zur Rückzahlung von Ausschüttungen in Höhe von 20 Prozent seines Kommanditkapitals aufgefordert. Nach Ansicht der klagenden Fondsgesellschaft ergebe sich dieser Anspruch aus dem Gesellschaftsvertrag.
Aus Sicht der Kapitalverwaltungsgesellschaft sei im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt, dass Ausschüttungen lediglich als zinslose und rückforderbare Darlehen gewährt würden.
Das LG Dortmund widersprach dieser Auffassung und wies die Klage ab. In seiner Urteilsbegründung verwies das LG Dortmund darauf, dass eine Haftung im Innenverhältnis gemäß der Rechtsprechung des BGH (Az.: II ZR 7311, TZ 9 ff.) nur besteht, wenn sich dies aus dem Gesellschaftsvertrag eindeutig und verständlich ergebe.
Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, da die verwendeten Begriffe "Ausschüttung" und "Entnahme" suggerierten, dass es eben keinen Rückforderungsanspruch gebe. Unklar sei zudem, wann die Liquiditätslage die Rückzahlung der Ausschüttungen erfordere.
Ferner ergebe sich auch kein Anspruch auf Rückzahlung von Ausschüttungen aus einer angeblich treuwidrig verweigerten Zustimmung zu einem Sanierungskonzept des Schiffsfonds, so das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anleger, die sich ebenfalls mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sehen, können sich zur Abwehr der Forderungen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
08.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
08.04.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
07.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
04.04.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds

