Pressemitteilung von Michael Rainer

HCI Schiffsfonds VIII: Lage spitzt sich zu


20.03.2015 / ID: 190661
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Die Lage beim HCI Schiffsfonds VIII spitzt sich offenbar zu. Grund ist ein Rechtsstreit mit einer finanzierenden Bank und ein havariertes Schiff. Anlegern könnten Verluste drohen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit 2004 konnten sich die Anleger an dem Dachfonds HCI Schiffsfonds VIII beteiligen. Seitdem mussten sie schon einige schlechte Nachrichten verkraften. So wurden für die Schiffe MS Maria Sibum, MS Pioneer und MS Pandora bereits Insolvenzanträge gestellt. Verkauft wurden die Schiffe MS Lake Erie und MT Nordamerika.

Der Verkauf des Tankers MT Nordamerika ist auf das Jahr 2012 datiert. Doch jetzt gibt es offenbar Ärger mit der finanzierenden Bank, berichtet das "fondstelegramm". Die Bank hat offenbar entgegen der Vereinbarung einen Kredit fällig gestellt. Die Gesellschaft klagt gegen die Bank.

Ein anderes "Sorgenkind" ist der Mehrzweckfrachter MS Ile de Molene, eines der drei verbliebenen Schiffe, in die der Dachfonds investiert. Der Frachter havarierte im Dezember. Der Versicherer hält es offenbar für möglich, dass die Ladung nicht ordnungsgemäß verstaut war und somit die Schiffsgesellschaft eine Mitschuld trifft. Daher ist die MS Ile de Molene zurzeit arrestiert. Beim Bulker MS Lake Ontario könnte zudem noch ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken drücken. Seit dem Höhenflug des Schweizer Franken könnte diese Darlehensschuld deutlich gestiegen sein.

Unterm Strich also reichlich schlechte Nachrichten für die Anleger, die auch zu finanziellen Verlusten führen können. Um diese abzuwenden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Insbesondere über das Risiko des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung aber häufig ausgeblieben und Schiffsfonds wurden trotz des Totalverlust-Risikos auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Haben die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs verschwiegen, kann das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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