Medico Fonds Nr. 41 im vorläufigen Insolvenzverfahren
24.03.2015 / ID: 190946
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Medico-Fonds.html Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 18. März das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Medico Fonds Nr. 41 Objekt Gera KG eröffnet (Az. 503 IN 44/15). Anlegern droht der Totalverlust.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftlichen Probleme beim geschlossenen Immobilienfonds Medico Fonds Nr. 41 Objekt Gera KG der Düsseldorfer Gebau-Gruppe sind nicht neu. Zuletzt sollen die Anleger aufgefordert worden sein, bereits erhaltene Ausschüttungen und Steuergutschriften wieder zurückzuzahlen, um den Fonds zu retten. Offenbar erfolglos. Denn am 18. März 2015 eröffnete das Amtsgericht Düsseldorf das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft.
Medico Fonds waren besonders bei Ärzten und Apothekern eine beliebte Kapitalanlage. Ihnen wurden meist hohe Gewinnaussichten versprochen, die sich dann aber nicht erfüllt haben. Nun könnte es aber noch schlimmer kommen. Denn im Insolvenzfall droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können.
Schadensersatzansprüche können sich aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Denn geschlossene Immobilienfonds wie der Medico Fonds Nr. 41 sind keineswegs das viel beschriebene "Betongold". Vielmehr sind sie den Schwankungen auf dem Immobilienmarkt und bei den Mieteinnahmen ausgesetzt. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit des Fonds gefährdet werden und für die Anleger am Ende der Verlust der Einlage stehen. Daher hätten sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage, insbesondere über die Möglichkeit des Totalverlusts, informiert werden müssen. Das ist erfahrungsgemäß aber nicht immer geschehen. Stattdessen wurden die Fondsanteile auch an sicherheitsbewusste Anleger, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Eine derartige Falschberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden.
http://www.grprainer.com/Medico-Fonds.html
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
08.04.2026 | MAROKKO ZEITUNG
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
Die Niederlande betrachten die Autonomie unter marokkanischer Souveränität als "die realistischste Lösung" für den Sahara-Konflikt
08.04.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
07.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
Steuererklärung mit einem Klick: Fluch oder Segen?
07.04.2026 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Haustiere: viel Liebe, viel Verantwortung - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
04.04.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds
Die Deutsche Finance Group (DFG) in der Krise - geschlossener Publikumsfonds

