Canada Gold Trust Fonds: Anleger sollen zehn Prozent der Ausschüttungen zurückzahlen
28.05.2015 / ID: 196362
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Neue Frist für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds (CGT I bis IV). Sie sollen bis zum 31. Mai ca. zehn Prozent ihrer erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen, um die Fonds liquide zu halten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ursprünglich sollten die Anleger der CGT Fonds bis zum 1. Mai noch 30 Prozent der Ausschüttungen zurückzahlen. Offenbar sind nicht genug Anleger diesem Aufruf gefolgt. Nun werden sie einem Bericht von "Fonds professionell online" zu Folge dazu aufgefordert, ca. zehn Prozent der Ausschüttungen zurückzuzahlen. Rund 350.000 Euro sollen auf diese Weise für die Sanierung der Fonds zusammenkommen. Darüber hinaus wird auch die Wahl eines Fondsbeirats angeregt, der von der Fondsgesellschaft regelmäßig über die Mittelverwendung informiert werden solle.
Unklar ist weiterhin, ob die Anlegergelder korrekt verwendet wurden. Ursprünglich sollten mit den Geldern Darlehen an die Henning Gold Mines Inc. (HGM) gegeben und damit der Goldabbau in Kanada finanziert werden. Seit der außerordentlichen Gesellschafterversammlung Ende Februar scheint jedoch klar zu sein, dass die Anlegergelder - wenn überhaupt - nur zum Teil in den Goldminen angekommen sind. Dementsprechend wurde auch deutlich weniger Gold abgebaut als geplant und die Fondsgesellschaften sind in entsprechenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob sie noch einmal in die Sanierung der Fonds investieren wollen. Ob durch die Rückzahlung der Ausschüttungen überhaupt eine nachhaltige Sanierung gelingen kann, ist ungewiss. Alternativ können die Anleger aber auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Darüber hinaus können sich Schadensersatzansprüche auch gegen die Prospektverantwortlichen richten, wenn sich die Angaben in den Emissionsprospekten als falsch, unvollständig oder auch nur irreführend erweisen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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