Lloyd Fonds Flottenfonds V in Schwierigkeiten - Möglichkeiten der Anleger
18.06.2015 / ID: 198102
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Lloyd-Fonds-AG.html Der Lloyd Fonds Flottenfonds V ist in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Zuletzt sollten die Anleger nach einem Bericht des "fondstelegramm" über eine Umfinanzierung entscheiden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ende 2004 hatte die Lloyd Fonds AG den Flottenfonds V aufgelegt. Der als Dachfonds konstruierte Schiffsfonds investierte in die Containerschiffe MS Sarah Schulte, MS Julia Schulte und MS Viktoria Schulte. Die Insolvenz der MS Julia Schulte mussten die Anleger bereits 2013 erleben. Im vergangenen Jahr gab es Schwierigkeiten bei der MS Sarah Schulte. Nun treten offenbar Probleme bei der MS Viktoria Schulte auf.
Wie das "fondstelegramm" berichtet, wurden die Anleger aufgefordert einer Umfinanzierung zuzustimmen, um den Betrieb der MS Viktoria Schulte fortführen zu können. Alternativ soll ein unlimitierter Vorratsbeschluss zum Verkauf des Containerschiffes gefasst werden.
Unterm Strich verlief die Beteiligung der Anleger an dem Lloyd Flottenfonds V auf jeden Fall unbefriedigend. Beim Portal zweitmarkt.de wurden Anteile zuletzt nur noch zu einem Kurs von 1 Prozent gehandelt (Stand 29. Mai 2015). Finanzielle Verluste für die Anleger scheinen unausweichlich. Allerdings haben die betroffenen Anleger auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als rentable und sichere Kapitalanlagen dargestellt. Dass die Realität anders aussieht, mussten auch die Anleger des Lloyd Flottenfonds V erfahren. Allerdings hätten sie in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Das gilt insbesondere für das Risiko des Totalverlusts der Einlage. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen oft verschwiegen oder nur verharmlosend dargestellt. Die mangelnde Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Ebenso hätten die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden. Auch hier können Schadensersatzansprüche entstanden sein.
Da die Forderungen bald verjähren könnten, sollten Anleger umgehend handeln.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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