Reform der Erbschaftssteuer: Gesetzesentwurf steht
08.07.2015 / ID: 199807
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html Die Große Koalition hat sich offenbar auf einen Gesetzesentwurf zur Erbschaftssteuerreform geeinigt. Firmenerben müssen sich auf höhere Belastungen einstellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Große Koalition hat sich offenbar auf einen Gesetzesentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verständigt. Der Entwurf soll nun vom Kabinett beschlossen werden, ehe er zur Beratung in den Bundestag eingebracht wird, berichtet das Handelsblatt. Zwar hat es an Schäubles Plänen noch Änderungen gegeben. Firmenerben werden aber Einschnitte hinnehmen müssen.
Die Reform der Erbschaftssteuer ist nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die Privilegierung der Firmenerben gerügt hatte. Besonders größere Unternehmen dürften nicht mehr wie im bisherigen Umfang von der Erbschaftssteuer verschont werden. Sie sollen nur noch dann in den Genuss von Steuerprivilegien kommen, wenn das Unternehmen durch die Erbschaftssteuer belastet würde. Dazu sollen sie sich einer Bedürfnisprüfung unterziehen.
Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, diese Bedürfnisprüfung bei einem Unternehmenserbe ab 26 Millionen Euro einzuführen. Ursprünglich sollte diese Grenze schon bei 20 Millionen Euro liegen. Ist die Verfügung über das Firmenvermögen bei Familienunternehmen per Gesellschaftsvertrag ohnehin beschränkt, ist eine Bedürfnisprüfung ab einem Erbe von 52 Millionen Euro vorgesehen. Allerdings soll das Privatvermögen weiter in die Bedürfnisprüfung einbezogen werden. Alternativ können Firmenerben auch einen Antrag auf Gewährung eines Verschonungsabschlags stellen.
Auch wenn sich die Koalition verständigt hat, steht der Gesetzesentwurf weiter in der Kritik. Besonders Wirtschaftsverbände bemängeln, dass die Grenze für die Bedürfnisprüfung viel zu niedrig angesetzt sei. Bevor das Gesetz vom Bundestag beschlossen wird, wird es voraussichtlich noch einige Änderungen geben.
Klar ist jedoch, dass Firmenerben beim Unternehmensübergang nicht mehr wie bisher von Steuervergünstigungen profitieren können. Das Erben und Vererben von Unternehmen wird komplizierter werden und der Beratungsbedarf der Firmen wachsen. Um eine steueroptimierte Lösung beim Unternehmensübergang zu finden, können sich Firmenerben an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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