Steuerhinterziehung: Selbstanzeige muss komplexe Anforderungen erfüllen
10.07.2015 / ID: 200060
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung sind hoch und seit Jahresbeginn noch gestiegen. Dennoch bleibt die Selbstanzeige der alternativlose Weg, einer Verurteilung zu entgehen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann vor einer Verurteilung und damit vor hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen schützen. Damit die Selbstanzeige aber wirken kann, muss sie komplexe Anforderungen erfüllen. Für den Laien sind diese Hürden kaum zu bewältigen. Wer dennoch versucht, die Selbstanzeige ohne kompetente Hilfe oder an Hand von vorgefertigten Musterformularen zu verfassen, geht ein hohes Risiko ein. Denn die Gefahr, dass die Selbstanzeige dann Fehler aufweist und deshalb nicht wirken kann, ist groß. Als Folge droht dann nach wie vor eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Selbstanzeige wirkt sich dann nur noch ähnlich wie ein Geständnis strafmildernd aus.
Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden. Die Behörden dürfen die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt haben. Darüber hinaus muss sie vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre umfassen. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, verpufft ihre Wirkung. Da die spezifischen Umstände eines jeden Falls unterschiedlich sind, muss jeder Fall auch individuell betrachtet werden. Vorgefertigte Musterformulare helfen da nicht weiter. Sie bergen das Risiko, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird. Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell bewerten und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie auch fehlerfrei ist und dementsprechend wirken kann.
Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro wirkt sich die erfolgreiche Selbstanzeige komplett strafbefreiend aus. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben. Bei Beträgen zwischen 25.000 und 100.000 Euro beträgt der Strafzuschlag zehn Prozent der Hinterziehungssumme, bei Beträgen bis zu einer Million Euro liegt der Strafzuschlag bei 15 Prozent und bei noch höheren Summen werden 20 Prozent fällig. Die Strafzuschläge müssen mit den Steuerschulden und den fälligen Zinsen gezahlt werden. Dann ist eine weitere Strafverfolgung vom Tisch.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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