Darf der Vermieter die Tierhaltung im Mietvertrag allgemein ausschließen?
08.09.2015 / ID: 204626
Politik, Recht & Gesellschaft
Ausgangslage:
Viele Mietverträge sehen ein generelles Verbot von Tierhaltung vor. Manchmal ist auch nur speziell die Haltung von Hunden und Katzen verboten. Da die Tierhaltung ohne Erlaubnis des Vermieters unter Umständen nach vorangegangene Abmahnung eine Kündigung des Mietverhältnisses begründen kann, ist für Mieter Vorsicht geboten. Im Einzelfall stellt sich immer die Frage, ob der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Gestattung der Tierhaltung hat. Dafür kommt es regelmäßig zunächst darauf an, ob das im Mietvertrag vereinbarte Verbot wirksam ist.
Generelles Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag unwirksam:
Generelle Verbote von Tierhaltung in der Mietwohnung sind im Mietvertrag regelmäßig unwirksam. Solche Verbote erfassen nämlich auch Tiere, von denen überhaupt keine relevante Auswirkung auf die Mietsache ausgeht, zum Beispiel Kleintiere wie Kanarienvögel oder den berühmten Goldfisch im Glas. In solchen Fällen hat der Vermieter überhaupt kein schützenswertes Interesse an einer Regelung. Da diese Fälle aber von der allgemeinen Regelung mit erfasst sind, ist die Regelung insgesamt unwirksam.
Generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung im Mietvertrag unwirksam:
Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich auch entschieden, dass ein pauschales Verbot der Hunde- und Katzenhaltung im Mietvertrag ebenfalls unzulässig ist. Dazu der Bundesgerichtshof: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, juris).
Generelles Verbot nur der Hunde- oder Katzenhaltung ebenfalls unwirksam:
Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs folgt auch, dass ein generelles Verbot der Hunde- oder der Katzenhaltung im Mietvertrag ebenfalls unwirksam ist. Das Problem ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs regelmäßig, dass solche pauschalen Verbote keine Ausnahmen für besondere Fallgestaltung zulassen.
Der Blindenhund zum Beispiel muss zulässig bleiben:
Auch einen Mieter, der während des Mietverhältnisses erblindet, wäre nach der Klausel das Halten eines Blindenhundes verboten. Das kann im Ergebnis nicht zutreffend sein. Das würde auch gelten für Fälle, in denen die Haltung eines Tieres aus gesundheitlichen Gründen ärztlich empfohlen wird.
Fachanwaltstipp Mieter:
Mieter sollten vor Anmietung einer Wohnung darauf achten, ob ihr und der Wohnung auch gehalten werden darf. Gegebenenfalls sollte die Haltung im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden. Soll im bestehenden Mietverhältnis ein Hund angeschafft werden, sollte man die Zulässigkeit der Tierhaltung vorher prüfen. Unzulässige Tierhaltung kann nach vorhandener erfolgloser Abmahnung einen Kündigungsgrund für das Mietverhältnis darstellen.
Fachanwaltstipp Vermieter:
Vermieter die eine bestimmte Art der Tierhaltung im Haus verbieten wollen, müssen entsprechende Regelung im Mietvertrag treffen. Generelle Verbote von Tierhaltung, aber auch von Hundehaltung sind regelmäßig unwirksam. Die in den Mietverträgen verwendeten Klauseln sollten regelmäßig unter Berücksichtigung der gerade herrschenden Rechtsprechung überprüft werden. Abweichungen vom Mietvertrag durch einzelne Mieter müssen verfolgt werden. Andernfalls kann sich im Haus eine Praxis bilden, die auch für weitere Mieter Ansprüche entstehen lässt.
2.9.2015
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: http://www.fernsehanwalt.com.
Alles zum Mietrecht: http://www.mietrechtler-in.de
Tierhaltung Mietvertrag Ausschluss Vermieter Mieter Wohnung Hunde BGH Fachanwalt Mietrecht Berlin Essen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
Weihnachten im Team Familie
17.12.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...

