Pressemitteilung von Heinz Steinhübel

EEV Erneuerbare Energien Versorgung AG - Insolvenzverfahren jetzt endgültig eröffnet


Politik, Recht & Gesellschaft

25.02.2016 - Das Insolvenzverfahren über die EEV AG ist endgültig eröffnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, zeitnah ihre Forderungen anzumelden. Die betroffenen Anleger müssen jetzt han-deln, da sie nicht automatisch als Gläubiger im Insolvenzverfahren anzusehen sind. Jetzt ist anwaltliche Hilfe gefragt.

Insolvenzverfahren jetzt endgültig eröffnet - Forderungsanmeldung wichtig

Jetzt ist es amtlich: Am 10.02.2016 hat das Amtsgericht Meppen das bislang nur vorläufige Insol-venzverfahren über das Vermögen der EEV Erneuerbare Energie AG nunmehr endgültig eröffnet (AG Meppen, Az. 9 IN 213/15). Die Gläubiger der Gesellschaft sind aufgefordert, ihre gegen die EEV AG bestehenden Forderungen bis zum 21.03.2016 zur Insolvenztabelle anzumelden. Die geschädigten Anleger sollten sich jetzt schnellstmöglich an spezialisierte Rechtsanwälte wenden, da sie nicht automatisch zum Kreise der forderungsberechtigten Gläubiger gehören. Forderungen aus den Genussrechten sind ebenso wie auch partiarische Darlehen als nachrangige Forderungen anzusehen, die in der Insolvenz erst dann bedient werden, wenn alle anderen Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Im Klartext heißt dies, dass Genussrechtsgläubiger und Nachrangdarlehensgeber in der Insolvenz regelmäßig leer ausgehen. Im Fall der EEV AG dürfte es aber möglich sein, zugunsten der geschädigten Anleger erstrangige Forderungen zur Insolvenztabelle feststellen zu lassen. Dabei kommt es entscheidend auf die richtige Begründung an.

Weiter hat das Amtsgericht Meppen eine Gläubigerversammlung auf Mittwoch, den 13.04.2016 (11:00 Uhr) anberaumt. Die geschädigten Anleger müssen diesen Termin nicht selbst wahrnehmen, sondern können sich dabei auch anwaltlich vertreten lassen. In jedem Fall ist die Teilnahme bzw. Vertretung bei dieser Versammlung sinnvoll, weil die Gläubigerversammlung im ersten Termin wichtige Weichenstellungen für den Fortgang des Verfahrens beschließen kann und aller Wahrscheinlichkeit nach beschließen wird. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren von Publikumsgesellschaften und ist daher in der Lage, eine interessengerechte Vertretung anzubieten.

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