Frage der Unternehmensnachfolge muss frühzeitig geklärt sein
01.04.2016 / ID: 222622
Politik, Recht & Gesellschaft
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Besonders für Familienunternehmen kann die Frage der Unternehmensnachfolge von entscheidender Bedeutung sein. Daher sollte diese Frage möglichst frühzeitig geklärt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Frage der Unternehmensnachfolge (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/unternehmensnachfolge.html)kann besonders für Familienunternehmen eine echte Herausforderung darstellen. Umso wichtiger ist es, diese Frage frühzeitig zu klären, um auf plötzliche tragische Ereignisse wie z.B. den Tod des Firmenchefs und Erblassers vorbereitet zu sein. Ist dann keine Regelung gefunden und auch in kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Allerdings sind die gesetzlichen Erben nicht zwangsläufig zur Führung des Unternehmens geeignet oder haben auch gar kein Interesse daran. Gibt es eine Erbengemeinschaft muss diese die Nachfolge regeln. Dabei kann es zu Streitigkeiten unter den Erben kommen, die für ein Unternehmen existenzbedrohend sein können. Um das zu verhindern, sollten frühzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen, kann z.B. ein Testament oder auch ein Erbvertrag erstellt werden. Dabei kann ein geeigneter Nachfolger für die Unternehmensführung zum Erben bestimmt werden. Ansprüche der gesetzlichen Erben müssen allerdings entsprechend berücksichtigt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Unternehmen zu verkaufen. Als Käufer kann z.B. ein bereits bestehendes Leitungsteam des Unternehmens in Frage kommen, es können aber auch externe Käufer gesucht werden.
Soll die Unternehmensnachfolge in der Familie bleiben, kann die Übertragung des Betriebs auch schrittweise erfolgen. Entsprechende Pläne müssen detailliert erarbeitet werden und die Ansprüche möglicher weiterer Erben dabei entsprechend berücksichtigt werden. Als Alternative kann auch die Gründung einer Stiftung in Betracht kommen.
Um die komplexen Anforderungen an die Unternehmensnachfolge auch rechtlich einwandfrei zu regeln, sind nicht nur im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte nötig, sondern auch Anwälte, die in den angrenzenden betroffenen Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht über großes Know-how verfügen und die geeignete Lösung in enger Absprache mit dem Mandanten finden und im Sinne aller Beteiligten umsetzen.
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