HCI Deepsea Oil Explorer: Möglichkeiten der Anleger
14.10.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
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Für die Anleger stand die Beteiligung an dem Fonds HCI Deepsea Oil Explorer von Anfang an unter keinem guten Stern. Es besteht aber die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit Sommer 2008 konnten sich die Anleger an dem geschlossenen Fonds HCI Deepsea Oil Explorer mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte in eine mobile Tiefsee-Halbtaucher-Plattform zur Erkundung von Öl- und Gasvorkommen.
Von Anfang an kam es allerdings zu Schwierigkeiten. Durch Verzögerungen beim Bau sind erhebliche Mehrkosten entstanden. Darüber hinaus wurde weitere Liquidität benötigt und Ausschüttungen an die Anleger blieben aus. Zuletzt wurden Anteile an dem Fonds laut der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch zu einem Kurs von 7 Prozent gehandelt (Stand 12. August 2016). Für die Anleger ist die Beteiligung an dem geschlossenen Fonds HCI Deepsea Oil Explorer bisher ein reines Verlustgeschäft.
Anleger, die die Hoffnung auf eine Kehrtwende verloren haben und finanzielle Verluste abwenden möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann z.B. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche kann u.a. eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Die Berater sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Dazu gehört auch, dass die Anlage zum Risikoprofil des Anlegers passen muss. Wollte dieser beispielsweise in eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge investieren, können ihm keine spekulativen Geldanlagen empfohlen werden, wie es Beteiligungen an geschlossenen Fonds in der Regel sind. Außerdem hätten die Anlageberater nicht nur die Vorzüge der Anlage darstellen dürfen, sondern auch über die Funktionsweise und Risiken umfassend aufklären müssen. Für die Anleger wiegt dabei das Totalverlust-Risiko besonders schwer. Erfahrungsgemäß ist eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung aber häufig ausgeblieben.
Zudem hätte die vermittelnde Bank auch ihre teilweise hohen Provisionen für die Vermittlung offenlegen müssen. Denn in diesen sog. Kick-Backs kann ein Interessenkonflikt der Bank liegen, den der Anleger nur erkennen kann, wenn er über die Provisionen informiert wurde.
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