German Pellets Insolvenz: Für die Anleger bleibt nicht viel übrig
17.10.2016
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html
Für die Anleger der insolventen German Pellets GmbH bleibt nicht viel Geld übrig. Im Insolvenzverfahren drohen sie so gut wie leer auszugehen. Es steht kaum noch Insolvenzmasse zur Verfügung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Keine guten Nachrichten hatte jetzt die Insolvenzverwalterin für die Anleger der German Pellets GmbH (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html) bei der Vorstellung des offiziellen Insolvenzberichts in Schwerin. Der größte Teil der rund 280 Millionen Euro Anlegergelder dürfte verbrannt sein.
Wie die Insolvenzverwalterin mitteilte, belaufen sich die Forderungen gegen die German Pellets GmbH insgesamt auf rund 427 Millionen Euro. Durch die Firmenverkäufe seien etwa 45 Millionen Euro eingenommen worden. Der größte Teil davon geht aber die Banken. Als Insolvenzmasse stünden vermutlich nur noch knapp 10 Millionen Euro zur Verfügung. Die Insolvenzverwalterin betonte außerdem, dass große Fehler in der Unternehmensführung festgestellt wurden. Die Rede ist unter anderem von geschönten Umsatzzahlen. Ob sich daraus Haftungsansprüche ergeben, muss die Staatsanwaltschaft prüfen.
Für die Anleger realisiert sich allerdings mehr und mehr der Totalverlust. Mit einer auskömmlichen Quote im Insolvenzverfahren ist nicht zu rechnen. Die Anleger haben aber die Möglichkeit, auch andere rechtliche Möglichkeiten prüfen zu lassen, u.a. die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können ggf. in verschiedene Richtungen geltend gemacht werden. So können unter Umständen Forderungen gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen geltend gemacht werden, wenn z.B. in den Emissionsprospekten falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können ggf. weiteren Aufschluss darüber geben. In Betracht können aber auch Ansprüche gegen die Vermittler bzw. Anlageberater kommen.
Sie hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die bestehenden Risiken ihrer Investition verständlich aufklären müssen. Erfahrungsgemäß ist eine entsprechende Aufklärung oftmals ausgeblieben, sodass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein können.
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