Gründung einer US Corporation Teil 2 - USAG24, Inc
06.02.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Gründung einer Corporation ist schnell und unbürokratisch möglich. In der Regel erfolgt sie innerhalb von drei Tagen, in Eilfällen dauert es auch nur bis zu 24 Stunden. Die Corporation kann von einer Einzelperson (oder einzelnen juristischen Person) gegründet werden. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Wohnsitzes beziehungsweise Betriebssitzes des Gründers oder der Nationalität. Auch beim Ort der Gründungsversammlung gibt es keine Einschränkungen.
Beim Secretary of State wird die Urkunde mit den Articles of Incorporation (Gründungssatzung) eingereicht. Dieser verlangt hierfür eine Gründungsgebühr. Von dort wird dann das Certificate of Incorporation (die Gründungsurkunde) erstellt, dessen Erteilung jedoch nicht konstitutiv für die Entstehung der Gesellschaft ist. Diese entsteht bereits mit dem sogenannten Filing der Articles of Incorporation. Anschließend ist eine Gründungsversammlung (Initial Meeting) abzuhalten.
Die Gründer - meistens spezialisierte Dienstleister, die die Gründung der Gesellschaft durchführen und in der Gesellschaft keine weiteren Funktionen übernehmen - treten auf der Versammlung von ihren Ämtern zurück. Über die Versammlung muss ein Protokoll (Minutes of the Initial Meeting) erstellt werden. Im Rahmen eines guten Gründungsservices werden all diese Angelegenheiten von dem auf Firmengründungen spezialisierten Dienstleister mit angeboten und übernommen. Daneben bieten sie auch die Tätigkeit als Registered Agent an. Dieser ist eine Kontaktperson für staatliche Stellen und im Gründungsstaat der Corporation ansässig. Das Vorhandensein einer solchen Person ist Pflicht. Außerdem muss im Gründungsstaat eine registrierte Büroadresse (Registered Office) vorhanden sein. Auch dieser Service wird von den Dienstleistern mit angeboten.
Name
Der Name der Corporation muss einen Zusatz enthalten, aus dem sich ergibt, dass es sich um eine Corporation handelt. Dies können neben der Bezeichnung Corporation (Corp.) auch die Bezeichnungen Incorporated (Inc.), Limited (Ltd.) oder Company (Co.) sein.
Satzung
Mindestangaben in Gründungssatzung (Articles of Incorporation):
* Name der Firma
* Anzahl der Aktien (Authorized Shares)
* den Nennwert bei Nennwertaktien beziehungsweise eine Bestimmung, nach der nennwertlose Aktien ausgegeben werden, zum Beispiel Vorzugsaktien (Preferred Shares)
* eingetragener Gesellschaftssitz (Registered Office)
* Name und Adresse der Gründer
* Angabe des Gesellschaftszwecks
* Angaben zur Geschäftsführung (Board of Directors)
Neben der Satzung können auch schuldrechtliche Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders Agreement) getroffen werden, die beispielsweise die Vereinbarung eines Veto-Rechts oder sonstige Stimmrechtsvereinbarungen enthalten.
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