Einkommensteuerbescheid unbedingt prüfen!
09.08.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Einkommenssteuererklärung wurde abgeben, mehrere Wochen Wartezeit sind verstrichen und endlich liegt der Steuerbescheid im Briefkasten. Eine oft ungeliebte Aufgabe ist die genaue Überprüfung des Steuerbescheids. Oft schweift der Blick nur auf die Zeile mit der Steuerrückerstattung beziehungsweise Steuernachzahlung. Im Anschluss wird das Schreiben sogleich abgelegt. Jedoch selbst in Zeiten von ELSTER kann ein Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft sein. Jährlich werden mehr als 3,5 Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide gegenüber den Finanzämtern erhoben. Und die Erfolgsquote auf Seiten der Steuerzahler ist hoch!
Die Festsetzungstabelle im Steuerbescheid ist ein böhmisches Dorf? Die Auseinandersetzung damit zeitintensiv? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Bescheid von einem Profi, wie zum Beispiel einem Lohnsteuerhilfeverein, prüfen zu lassen. Ein Steuerexperte mit Erfahrung übernimmt die für manchen lästige Aufgabe nicht nur gerne, sondern weiß worauf es ankommt. Er hat den fachmännischen Blick und findet Fehler schnell. So kann man unter Umständen mehr von der Steuer zurückholen. Die Prüfung sollte nicht lange aufgeschoben werden, denn der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheids eingelegt werden.
Laufend gibt es Urteile von Finanzgerichten und immer wieder neue Ausnahmeregelungen. Ein Laie kann daher kaum wissen, wie gerade der rechtsgültige Stand ist. Recherchen im Internet können beispielsweise auf veraltete Urteile verweisen, die inzwischen überholt sind. Wer sich nicht täglich mit der Materie befasst verliert leicht den Überblick. Auch werden Urteile vom Finanzamt nicht sofort umgesetzt. "Hier heißt es, die Möglichkeiten zu kennen und Einspruch einzulegen" so Mark Weidinger, Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. "Nur so kann man später von der Korrektur des Steuerbescheids profitieren." Im übrigen hat sich im Jahr 2015 für mehr als zwei Drittel der Einspruch gelohnt!
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