NuKLA fordert, die Fällmaßnahmen im Leipziger Auwald einzustellen
24.11.2017 / ID: 277345
Politik, Recht & Gesellschaft

Wolfgang Stoiber, Vorsitzender von NuKLA, erläutert den Hintergrund: "Laut dem Sächsi-schen Waldgesetz muss die Stadt über den alljährlich von der Verwaltung aufzustellenden Forstwirtschaftsplan einen Beschluss fassen. Ein solcher Beschluss liegt nach unserer Re-cherche jedoch nicht vor. Wir halten das Vorgehen von Stadtforsten daher für eigenmächtig und den Plan für unwirksam."
Der jährliche Forstwirtschaftsplan legt die Einschläge auf den Waldflächen der Stadt Leipzig fest. § 48 Absatz 3 und 4 des Sächsischen Waldgesetzes regelt, dass der jährliche Wirt-schaftsplan von der Forstverwaltung aufzustellen ist, worüber die Stadt anschließend zu be-schließen hat. NuKLA vermutet, dass das Fällen von alten, wertvollen Bäumen dazu dient, der Stadt mehr Einnahmen zu verschaffen und das in einer Zeit drohender Fahrverbote und Strafzahlungen wegen Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte innerhalb der Stadt.
Unabhängig von den juristischen Details hat Wolfgang Stoiber deshalb eine glasklare umwelt- und lokalpolitische Haltung: "Die Bäume müssen erhalten bleiben, weil sie dringend zur Reinigung der schadstoffträchtigen Leipziger Luft benötigt werden."
Seit seiner Gründung 2011 engagiert sich NuKLA ehrenamtlich für den Auwaldschutz in Leipzig. Unter dem Motto "Auwaldschutz jetzt!" hatte er beispielsweise im Jahr 2012 über 11.000 Unterschriften gegen kraftstoffbetriebene Motorboote und für einen sanften Touris-mus gesammelt. Damals sollten die Auwaldgewässer, die in europäischen Naturschutzge-bieten liegen, zur Umsetzung des WTNK schiffbar gemacht werden, was inzwischen durch die Landesdirektion Sachsen abgelehnt wurde. Nun hofft man auf einen ähnlichen Erfolg mit Hilfe des Rechts. Sollte Stadtforsten die Fällmaßnahmen nicht einstellen, beabsichtigt NuK-LA, eine Unterlassungsklage zu erheben.
http://www.nukla.de/2017/11/nukla-fordert-die-faellmassnahmen-im-leipziger-auwald-einzustellen/
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