LLC in den USA gruenden - USAG24, Inc
14.02.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Limited Liability Company (LLC) ist eine verhältnismäßig junge Rechtsform, die jedoch zunehmend an Bedeutung gewinnt. Sie verdient ihr besonderes Interesse vor allem dadurch, dass sie die Steuervorteile einer Partnership mit den Haftungsbeschränkungen einer Corporation auf sich vereinen kann.
Konkret bedeutet dies, dass bei einer LLC die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage, nicht mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, da die Company als ein eigenständiges Rechtsubjekt gilt. Die Gewinne der LLC werden jedoch als Einkommen der Partner persönlich besteuert, wodurch ein Steuervorteil gegenüber einer Corporation entsteht. Die Doppelbesteuerung fällt weg.
Die LLC wird vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gewählt und ist für den ausländischen Investor ein beliebtes und flexibles Investitionsvehikel. Tätigkeiten in bestimmten Geschäftszweigen - zum Beispiel das Bank- und Versicherungsgeschäft - dürfen nicht in der Rechtsform der LLC ausgeübt werden.
Ein Nachteil der LLC ist ihre bereits angesprochene kurze Existenzdauer. So hat die LLC zwar in nahezu jedem Bundesstaat eine gesetzliche Grundlage. Für Tätigkeitsbereiche außerhalb des Gründungsstaates kann es jedoch andere Bedingungen geben. Ein weiterer Punkt ist die rechtliche Unsicherheit aufgrund bisher fehlender ausführlicher Rechtssprechungen im Zusammenhang mit LLCs. So ist zum Beispiel ungeklärt, ob ähnlich wie bei der Corporation, Fälle denkbar sind, in denen die Rechtsprechung den Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter gestattet.
Die Gründung einer LLC ist ähnlich unkompliziert wie bei einer Corporation. Dies gilt für die formellen Anforderungen als auch die Gründungskosten. Sie wird durch Einreichen der Articles of Organization beim Secretary of State gegründet
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