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Justizskandal Münster: Mark Bellinghaus-Raubal wendet sich mit openPetition an die Öffentlichkeit
Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
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Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Wann ist die Steuererklärung in diesem Jahr fällig?
11.04.2023
Politik, Recht & Gesellschaft

1. Die Abgabefrist für Selbstersteller
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss das im Folgejahr erledigen. Das vierte Coronahilfegesetz verschafft den Steuerpflichtigen im Jahr 2023 immer noch mehr Zeit dafür. Als Abgabefrist wurde der 30. September 2023 für das Veranlagungsjahr 2022 festgelegt. Da dies ein Samstag ist, muss die Steuererklärung de facto erst am Montag, 2. Oktober 2023 beim Finanzamt vorliegen. Noch ist für die lästige Aufgabe also noch genügend Zeit. Packt man es früher an, gibt es aber auch früher ein Ergebnis. So kann eine Steuerrückzahlung als zusätzliches Urlaubsgeld für den Sommer genutzt und die gebuchte Reise damit gegebenenfalls schon angezahlt werden.
2. Die Deadline für steuerlich Beratene
Alle, die sich mit der Steuer nicht auseinandersetzen oder sich Vorteile durch das umfangreiche Steuerwissen eines Profis verschaffen möchten, können entweder eine Steuerkanzlei beauftragen oder die kostengünstige und spezialisierte Alternative Lohnsteuerhilfeverein ansteuern und dort eine Mitgliedschaft eingehen. Für das steuerfachliche Gewerbe gilt nämlich der 31. August 2023 als letztmöglicher Termin für die Abgabeverpflichteten. Aufgehorcht, dieser Termin bezieht sich aber nicht auf das vergangene Veranlagungsjahr, sondern auf die Steuererklärung für das Jahr 2021. Wer hier also noch eine Rechnung offen hat, kann die kommenden Wochen noch dafür nutzen.
3. Der letztmögliche Termin bei freiwilliger Abgabe
Glücklich darf sich schätzen, wer keine Steuererklärung abgeben muss. Rentabel ist es aber in vielen Fällen die entsprechenden Formulare auszufüllen und an das Finanzamt zu schicken. Weshalb? Eine durchschnittliche Steuererstattung liegt bei über 1.000 Euro. Klar, es handelt sich hierbei um einen statistischen Durchschnittswert, der nicht in jedem individuellen Fall zutrifft. Dennoch lohnt sich für die meisten Steuerzahler die Mühe. Wer jetzt noch unschlüssig ist, für das Veranlagungsjahr 2019 ist noch bis Jahresende Zeit. Die freiwillige "2019er" muss bis 31. Dezember 2023 beim Finanzamt liegen.
www.lohi.de/steuertipps
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