Anlegern droht Verjährung
05.12.2011 / ID: 39465
Politik, Recht & Gesellschaft
In den vergangenen Jahren mussten viele Anleger unterschiedlicher Anlagen enorme Verluste hinnehmen. Betroffen waren Anleger diverser Anlageformen, wie offene und geschlossene Immobilienfonds, Medienfonds oder Schiffsfonds.
Etliche Anleger haben ihren Schaden bislang hingenommen, dabei stehen die Chancen oftmals nicht schlecht, Schadensersatzansprüche gegen die fondsvermittelnde Bank bzw. den Fondsinitiator geltend zu machen und sich hierdurch schadlos halten zu können. Denn in vielen Fällen kann eine Falschberatung vorliegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
In der Summe der Anleger geht es um mögliche Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe!
Aber: bei vielen Betroffenen ist schnelles Handeln gefragt, weil Ende des Jahres Verjährung droht! Grund hierfür ist die Änderung der gesetzlichen Verjährungsregeln. Nach der 2002 in Kraft getretenen Regelung verjähren auch Ansprüche aus Fondszeichnungen, die vor dem 01.01.2002 getätigt wurden, zum Ende des Jahres 2011. Ist Verjährung erstmal eingetreten, sind tatsächlich bestehende Ansprüche nicht mehr durchsetzbar, wenn sich der Anspruchsgegner hierauf beruft.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com rät daher: Handeln Sie unverzüglich, wenn Sie Betroffener sind und lassen Sie sich zeitnah zu etwaigen Schadensersatzansprüchen beraten! Wenden Sie sich an eine Kanzlei mit Rechtsanwälten, die Sie im Kapitalmarktrecht beraten und lassen Sie Ihren Fall umfassend rechtlich prüfen.
Es liegt jetzt an Ihnen, ob Sie Ihre möglicherweise letzte Chance auf Schadensersatz nutzen wollen!
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