Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin wegen möglicher Tierquälerei in Deutschlands größter Kaninchenzucht, der Dr. Zimmermann GbR in Abtsgmünd
17.10.2023
Politik, Recht & Gesellschaft

Der Hauptvorwurf der Tierrechtsorganisation ist aber, dass kranke Tiere unsachgemäß (not-)getötet worden sind. Versteckte Kameras filmten, wie verschiedene Mitarbeitende Kaninchen mit einer Eisenstange geschlagen haben. Einige Tiere wurden auch einfach an den Hinterläufen gepackt und auf den Boden geschlagen. "Es gab Tiere, die nach diesem Gewaltakt noch klare Lebensanzeichen zeigten. So etwas Brutales habe ich lange nicht mehr gesehen", so Peifer und weiter: "Wir meinen, dass die dokumentierte Art des Tötens nach dem Tierschutzgesetz verboten ist, vor allem, weil es teilweise an einer zeitnahen Abschlusshandlung gefehlt hat, um sicherzugehen, dass die Tiere auch wirklich tot sind".
Der Betrieb und seine Inhaber bestreiten die Vorwürfe und verweisen unter anderem darauf, dass es bei Kontrollen durch die Behörden keine Beanstandungen gegeben habe.
Die Veröffentlichung der Bilder sorgte letztes Jahr für großes Aufsehen, es folgten diverse juristische Auseinandersitzungen zwischen dem Betreiber der Dr. Zimmermann GbR und dem Deutschen Tierschutzbüro, die bis heute anhalten. Dabei wird über die Frage verhandelt, ob die Nennung des Firmennamens im Zusammenhang mit der Berichterstattung zulässig war. In einem Verfügungs-Verfahren gewann das Deutsche Tierschutzbüro kürzlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
Neben den zivilrechtlichen Verfahren laufen auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ellwangen (AZ 45 Js 9153/22) wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Die Ermittlungen sind auf Grund einer Anzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro und einem Hinweis durch das zuständige Veterinäramt ins Rollen gekommen. Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen vier Personen, wie uns die Staatsanwaltschaft kürzlich mitgeteilt hat, darunter auch die beiden Gesellschafter. Der Anwalt des Betriebes weist Vorwürfe eines strafbaren Verhaltens zurück und zudem darauf hin, dass der Sachstand des Verfahrens dem aus Juli 2022 entspreche. "Wir können und wollen den Ermittlungen nicht vorgreifen und auch niemand vorverurteilen, zumal wir über die im Ermittlungsverfahren vorliegenden Kenntnisse keine näheren Informationen haben. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, strafrechtliche Beurteilungen vorzunehmen. Sollten die Ermittlungen zu dem Ergebnis führen, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, dann hoffen wir aber auf eine hohe Strafe für den oder die Täter: Tierquälerei darf nicht folgenlos bleiben", so Peifer abschließend.
Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/staatsanwaltschaft-ermittelt-weiter-gegen-groesste-kaninchenzucht-deutschlands
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