Pressemitteilung von Conterganstiftung

Wir brauchen Rechtssicherheit


Politik, Recht & Gesellschaft

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Berufungsverfahren am 23.11.2023 ein Urteil gesprochen, aus dem sich Änderungen für die Prüfweise der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung ergeben. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass in der Medizinischen Kommission größtmögliche Expertise zur Thalidomid-Embryopathie vorhanden ist; der Maßstab der Beweisführung, ob ein Schaden im Sinne des Conterganstiftungsgesetzes vorliegt, zukünftig jedoch geändert werden müsse. Genau zu diesem Punkt hat das OVG Münster Revision zugelassen, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu ermöglichen. In vorangegangenen Gerichtsverfahren war die Prüfweise der Medizinischen Kommission stets bestätigt worden. Die Conterganstiftung wird nun Revision einlegen, um Sicherheit in dieser bedeutsamen Grundsatzfrage durch eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.

"Jetzt gilt es, Unklarheiten auszuräumen und mit der Revision Rechtssicherheit für die Gesamtheit - also die Betroffenen, die Conterganstiftung, die Politik und auch die Instanzgerichte selbst zu schaffen", so der Vorstandsvorsitzende Dieter Hackler.

Geklagt hatte ein 1961 geborener Kläger, der 2011 einen Antrag auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz gestellt hatte. Nach Ablehnung des Antrags und erfolglosem Widerspruch wurde auch eine Klage am Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht für das LandNordrhein-Westfalen in Münster hatte die Berufung überwiegend zurückgewiesen. Es hat die Conterganstiftung allerdings dazu verpflichtet, über einzelne Punkte des Antrags neu zu entscheiden.

Noch heute leben weltweit rund 2.400 Menschen mit Conterganschädigung. Die Conterganstiftung unterstützt die Betroffenen mit monatlichen Rentenzahlungen, einer jährlichen Pauschale für spezifische Bedarfe, einer intensiven fachlichen Beratung sowie durch den Aufbau von zehn multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren im Bundesgebiet. Seit 1997 werden diese Leistungen komplett aus Bundesmitteln beglichen.

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An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln
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