Pressemitteilung von Donat Ebert

Rechtsanwalt Dr. Donat Ebert wendet sich in eigener Sache an den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg


Politik, Recht & Gesellschaft

Rechtsanwalt Dr. Donat Ebert hat sich nunmehr in eigener Sache an den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewandt. Hintergrund dieser Beschwerde ist der Fall "Ebert" ./. Budapester Rechtsanwaltskammer. In diesem Rechtsstreit hatte sich das OLG Budapest an den Europäischen Gerichtshof in einem sogenannten "Vorabentscheidungsverfahren" gewandt und den EuGH um Auslegung zweier EU-Richtlinien ersucht. Leider hatte aber das OLG Budapest das wirkliche Problem des Falles nicht erfaßt und daher eine völlig absurde Frage an den EuGH gestellt. In dem Verfahren vor dem EuGH versuchte RA Ebert das Mißverständnis zu klären, was auch zu gelingen schien. In der mündlichen Verhandlung trug Dr. Ebert vor, was sich ereignet hatte, was das Begehren des RAs war und worum sich der eigentliche Rechtsstreit dreht. Man schien dies auch zu verstehen und zu berücksichtigen. Im Urteil des EuGH findet sich hierzu jedoch nichts, kein einziges Wort zum eigentlichen Begehren des Klägers.

Ein solches Verhalten des EuGH kann nicht im Einklang mit der Garantie eines fairen Verfahrens nach Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen. Auch der EuGH muss rechtliches Gehör gewähren und sich den Vortrag der Parteien anhören und das Gehörte umsetzen.

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes für Menschenrechte war die Beschwerde gegen die Republik Ungarn zu richten, da die EU bis heute nicht Mitglied der Menschenrechtskonvention ist. Sollte eine Menschenrechtsverletzung des EuGH festgestellt werden, so wäre dies das erste Mal in der Geschichte. Man darf also gespannt sein. Das Verfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen.

http://www.rechtsanwalt-ungarn.de
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Donat Ebert
Corvin tér 6 1011 Budapest

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