Pressemitteilung von MAROKKO ZEITUNG

Die Europäische Kommission aktualisiert ihre Liste der Länder mit hohem Risiko im (AML/CFT)


15.07.2025 / ID: 430607
Politik, Recht & Gesellschaft

Die Europäische Kommission aktualisiert ihre Liste der Länder mit hohem Risiko im (AML/CFT)Brüssel, 10. Juni 2025 - Die Europäische Kommission hat ihre aktualisierte Liste der Länder und Gebiete veröffentlicht, deren nationale Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) strategische Mängel aufweisen. Diese Liste verpflichtet Finanzinstitute in der EU zu erhöhter Wachsamkeit bei Transaktionen mit diesen Ländern und Gebieten, um die Integrität des europäischen Finanzsystems zu schützen.
Änderungen der Liste
Mehrere Länder wurden aufgrund anhaltender Risiken in die Liste aufgenommen:
-Algerien, Angola, Cote d"Ivoire, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Namibia, Nepal und Venezuela.
Umgekehrt wurden einige Länder nach deutlichen Verbesserungen von der Liste gestrichen:
-Barbados, Gibraltar, Jamaika, Panama, Philippinen, Senegal, Uganda und Vereinigte Arabische Emirate.
Eine Entscheidung im Einklang mit internationalen Standards
Diese Aktualisierung stützt sich auf die Bewertungen der Financial Action Task Force (FATF), insbesondere auf deren Liste der "Länder und Gebiete, die einer verstärkten Überwachung unterliegen". Als Gründungsmitglied der FATF unterstützt die EU die Bemühungen der betroffenen Länder zur Stärkung ihrer Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Warum ist diese Liste so wichtig?
Durch Geldwäsche können Gelder aus kriminellen Aktivitäten (Drogen- und Waffenhandel, Ausbeutung von Menschen usw.) in die legale Wirtschaft eingeschleust werden. In einigen Fällen, wie beispielsweise in Algerien, fließen diese illegalen Geldströme auch in die Terrorismusfinanzierung, insbesondere in der Sahelzone.
Eine strenge Methodik
Die Kommission hat eine gründliche technische Bewertung auf der Grundlage strenger Kriterien und Konsultationen mit der FATF, bilateralen Dialogen und Besuchen vor Ort durchgeführt. Gemäß Artikel 9 der 4. Geldwäscherichtlinie wird diese Liste vor ihrem Inkrafttreten dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt.
Nächste Schritte:
Die delegierte Verordnung wird innerhalb eines Monats (verlängerbar auf zwei Monate) von den Mitgesetzgebern geprüft.

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