Massenkündigungen bei Schlecker mangels Transfergesellschaft?
26.03.2012 / ID: 53783
Politik, Recht & Gesellschaft
Am vergangenen Samstag, dem 24.03.2012, sind insgesamt 2.200 Filialen der Drogeriekette Schlecker endgültig geschlossen worden. Für die betroffenen 11.000 Mitarbeiter besteht jedoch immer noch quälende Ungewissheit darüber, ob sie von einer Transfergesellschaft aufgefangen werden. Schlecker hatte im Januar 2012 ein Insolvenzverfahren beantragt. 9.500 Angestellten soll die Kündigung drohen. Schon im April sollen weitere Mitarbeiter entlassen werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutern: Ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll diesbezüglich auf die Notwendigkeit der Gründung einer sechsmonatigen Transfergesellschaft hingewiesen haben. Transfergesellschaften verfolgen den Zweck, im Rahmen einer maximal einjährig befristeten Beschäftigung den Mitarbeitern, die konkret von Arbeitslosigkeit bedroht sind, in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die Beschäftigten können freiwillig in eine solche Transfergesellschaft eintreten. Alleiniges Ziel ist eine alsbaldige Vermittlung in neue Beschäftigungsverhältnisse.
Offen ist jedoch noch die Frage der Finanzierung einer solchen Transfergesellschaft. Die Kosten sollen sich auf rund 70 Mio. Euro belaufen. Zwar soll die Bundesregierung die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angewiesen haben, einen entsprechenden Kredit zu erteilen. Allerdings wird auch argumentiert, dass die Länder, in erster Linie Baden-Württemberg als das Land des Unternehmenssitzes von Schlecker, eine solche Bürgschaftserklärung leisten müssten. Gestritten wird zudem über eine angemessene zeitliche Dauer für eine Transfergesellschaft. Teilweise wird auch eine Gründung für zwölf Monate gefordert, und dass nicht nur für den Einzelhandel, sondern auch für andere Bereiche Qualifikationen angeboten werden sollten.
Bis Mittwochabend besteht also für die rund 11.000 Mitarbeiter noch Ungewissheit. Wenn dann im Finanz- und Wirtschaftsausschuss des baden-württembergischen Landtags nicht endgültig die Bürgschaft für die Transfergesellschaft beschlossen wird, müssen möglicherweise noch am Mittwochabend Kündigungen an die Mitarbeiter versendet werden.
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