Abmahnung auch ohne Vorliegen einer Vollmacht wirksam
27.03.2012 / ID: 54035
Politik, Recht & Gesellschaft
Wenn im Falle einer wettbewerblichen Abmahnung mit dieser das Angebot eines Unterwerfungsvertrags verbunden ist, kann dieser nicht unter Verweis auf § 174 BGB zurückgewiesen werden. Dies entschied er BGH (I ZR 140/08) unter Berufung darauf, dass die Abmahnung dazu diene, dem Schuldner zu ermöglichen, den Gläubiger ohne ein gerichtliches Verfahren zu befriedigen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutern: Durch das Angebot des Unterwerfungsvertrages wird dem Schuldner die Möglichkeit eröffnet, dieses Angebot anzunehmen, soweit er die Abmahnung als berechtigt erachte. Der Vertrag kommt dann wirksam zustande, wenn der Vertreter des Gläubigers von diesem zum Vertragsschluss bevollmächtig sei. Fehle diese Bevollmächtigung, könne dieser, so der BGH, zur Genehmigung aufgefordert werden, um dem Schuldner gegenüber sämtliche Zweifel auszuräumen.
Dennoch, so entschied der BGH, könne eine solche Unterwerfungserklärung immer noch von einer Vollmachtsvorlage abhängig gemacht werden, wenn der Schuldner berechtigte Zweifel an der Bevollmächtigung habe.
http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.10.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell…
ARAG Recht schnell…
06.10.2026 | ANINOVA e.V.
Tierquälerei bei Wiesenhof-Zulieferern: Staatsanwaltschaft ermittelt - Veterinäramt erstattet Strafanzeige
Tierquälerei bei Wiesenhof-Zulieferern: Staatsanwaltschaft ermittelt - Veterinäramt erstattet Strafanzeige
06.10.2026 | Vergiss Aids nicht e. V.
Spieglein, Spieglein …": Micaela Schäfer und Julian F. M. Stöckel brechen mit HIV-Test-Tabus
Spieglein, Spieglein …": Micaela Schäfer und Julian F. M. Stöckel brechen mit HIV-Test-Tabus
05.10.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Neue Website familienrecht-wien.at gelauncht
Neue Website familienrecht-wien.at gelauncht
05.10.2026 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger
DEUTSCHE FINANCE Group: DF Deutsche Finance Fund 20 in Liquidation – Ihre Rechte als Anleger

