Neues Telekommunikationsgesetz schützt Verbraucher nicht immer
09.05.2012 / ID: 60260
Politik, Recht & Gesellschaft
Ab 10. Mai gelten für Verbraucher beim Telefonieren und Internetsurfen aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes neue Schutzregeln. "Trotz vieler Verbesserungen lauern weiterhin Gefahren," sagt Philipp Jorek vom 11 Jahre etablierten Verbraucher-Tarifvergleichsdienst Billig-Tarife.de.
"Verbraucher, die sich mit einem Internet-by-Call Internetzugang in das Internet einwählen, müssen sich weiter vor urplötzlichen Preisänderungen fürchten, über die sie nicht im Vorfeld informiert werden," warnt Jorek. "Aus Praxisfällen der Vergangenheit wissen wir, dass Internetrechnungen unwissentlich 100 mal teurer sein können als sonst." Der anmeldefreie Internet-by-Call Internetzugang wird von Verbrauchern in ganz Deutschland verwendet, die meist aus technischen Gründen kein schnelles DSL- oder Breitbandinternet empfangen können oder wollen. "Durch das neue Telekommunikationsgesetz wird es ab 1. August nur Call-by-Call Telefonate mit einer Preisansage vor dem Gespräch geben. Für Internet-by-Call wird es keine Preisanzeigepflicht vor der Interneteinwahl geben," vergleicht Jorek das Telefonieren und Internetsurfen. Vor allem für das Telefonieren ins Ausland wird Call-by-Call noch sehr häufig genutzt. Ein Anbietervergleich, der über den Tarifrechner unter http://www.billig-tarife.de/telefontarife/ausland.php durchgeführt werden kann, kann dabei helfen Geld zu sparen.
Die Preisansagepflicht für Call-by-Call Telefonate mit Billigvorwahl wurde auf den 1. August 2012 statt auf den 10. Mai kurzfristig verschoben, da das Bundesverfassungsgericht das Inkrafttreten für zu kurzfristig hielt. Auch die Regelung der kostenlosen Warteschleife bei Telefonhotlines ist nicht sofort gültig. Erst in 12 Monaten wird das Warten bei einer kostenpflichtigen Service-Hotline komplett entgeldfrei sein. Bis dahin sind zunächst die ersten zwei Minuten in der Warteschleife kostenlos für den Anrufer.
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