Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
15.05.2012 / ID: 60921
Politik, Recht & Gesellschaft
Wurde ein Mieter nach einer Nebenkostenerhöhung zur Zahlung des erhöhten Betrages verurteilt, darf der Vermieter ihm frühestens zwei Monate später wegen Zahlungsverzuges kündigen. Der BGH hat nun der D.A.S. zufolge entschieden, dass diese Mieterschutzregelung bei preisgebundenem Wohnraum nicht gilt!
BGH, Az. VIII ZR 327/11
Hintergrundinformation:
Für die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietvertrages muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das Gesetz nennt als solchen u. a. einen Zahlungsverzug des Mieters mit zwei Monatsmieten in Folge oder mit einem Betrag, der der Miete für zwei Monate entspricht. Wird der Mieter gerichtlich zur Zahlung einer Miet- oder Nebenkostenerhöhung verurteilt, muss der Vermieter nach § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB noch zwei Monate warten, ehe er ihm wegen Zahlungsverzuges kündigt. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Der Fall: Der Vermieter einer öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnung in Hamburg hatte die Betriebskostenpauschale und die Miete erhöht. Der Mieter zahlte weiterhin nur den alten Betrag. Nach Erreichen eines entsprechenden Zahlungsrückstandes kündigte der Vermieter ihm außerordentlich. Vor Gericht unterlag zunächst der Vermieter: Denn die Richter gingen davon aus, dass die genannte Mieterschutzvorschrift auch auf preisgebundene Wohnungen angewendet werden könne. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wies diese Ansicht nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zurück. Die Mieterschutzvorschrift über die Wartefrist sei aus anderen Gesetzen in das BGB übernommen worden. Darin sei ihre Anwendbarkeit auf frei finanzierte Wohnungen beschränkt gewesen. Auf preisgebundene Wohnungen könne sie nicht entsprechend angewendet werden. Hier sei die Miete nach oben anderweitig begrenzt und der Mieter ausreichend geschützt. Bei entsprechendem Rückstand sei eine Kündigung ohne Wartefrist bei preisgebundenen Wohnungen zulässig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2012, Az. VIII ZR 327/11
http://www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anglerstr. 11 81728 München
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Katja Rheude
05.08.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
04.08.2014 | Katja Rheude
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
29.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
28.07.2014 | Katja Rheude
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
22.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
29.04.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
28.04.2026 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Wer bekommt die Kaffeemaschine? - Hausratsaufteilung bei Trennung und Scheidung
Wer bekommt die Kaffeemaschine? - Hausratsaufteilung bei Trennung und Scheidung
28.04.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mängel verschwiegen? Rückabwicklung des Immobilienkaufs
Mängel verschwiegen? Rückabwicklung des Immobilienkaufs
28.04.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Behinderungsgrad: neue Bewertungsmaßstäbe und einfacherer Steuervorteil
Behinderungsgrad: neue Bewertungsmaßstäbe und einfacherer Steuervorteil
28.04.2026 | ARAG SE
Gewaltfrei erziehen: Schutz und Orientierung für Familien
Gewaltfrei erziehen: Schutz und Orientierung für Familien

