Dürfen Betriebsräte pauschal entlohnt werden?
13.07.2012 / ID: 69529
Politik, Recht & Gesellschaft
Im Betriebsverfassungsgesetz (§ 37) steht, dass die Tätigkeit eines Betriebsrats grundsätzlich unentgeltlich und ehrenamtlich ist. Der Betriebsrat wird bei Fortzahlung seines Lohns von der Arbeit freigestellt wenn und insoweit dies für seine Tätigkeit als Betriebsrat erforderlich ist, damit er sich voll seinen Aufgaben als Betriebsrat widmen kann. Wenn der Betriebsrat - etwa auf Betriebsratsversammlungen - außerhalb seiner Arbeitszeiten tätig ist, gilt nach § 37 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, dass dies durch Arbeitsbefreiung ausgeglichen werden soll. Eine über die normale Arbeitszeit hinausgehende Betriebsratstätigkeit darf nur in Ausnahmefällen finanziell entlohnt werden. Dadurch soll die finanzielle Unabhängigkeit des Betriebsratsmitglieds sichergestellt werden. Ihm soll auf der Arbeit kein Nachteil wegen seiner Tätigkeiten als Betriebsrat entstehen. Andererseits soll die Betriebsratstätigkeit keine finanziellen Anreize schaffen, durch die der Betriebsrat in ein Abhängigkeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber gerät. Der Betriebsrat soll schließlich zum Wohl der Arbeitnehmer handeln.
Nach § 37 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz gilt der Vorrang der Arbeitsbefreiung vor der finanziellen Entschädigung. Das bedeutet, dass der Betriebsrat, der den halben Abend auf einer Betriebsratsversammlung verbringt, nach Möglichkeit innerhalb des nächsten Monats von der Arbeit befreit werden sollte. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann der Betriebsrat zusätzliche Einnahmen wegen seiner Betriebsratstätigkeit erhalten.
Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob Pauschalsummen an Betriebsräte rechtens sind. Wenn Pauschalsummen ausgezahlt werden, kann wohl kaum gleichzeitig geprüft worden sein, ob eine Entschädigung durch Arbeitsbefreiung möglich ist. Allein deshalb spricht viel dafür, dass die Pauschalzahlungen nicht durch das Betriebsverfassungsgesetz gedeckt sind.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie eine Pauschale als gewähltes Betriebsratsmitglied annehmen, haben Sie voraussichtlich nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen. Sie müssen in einer solchen Situation aber peinlich genau darauf achten, dass Sie mit dem Arbeitgeber zum Wohle der Arbeitnehmer zusammenarbeiten. Bei Verletzung der Pflichten eines Betriebsratsmitglieds kann das Arbeitsgericht auf Antrag das Betriebsratsmandat aberkennen.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Die Pauschalzahlungen bei Opel scheinen Einzelfälle zu sein. Aus dem Ergebnis der Ermittlungen sollten keine allgemeinen Schlüsse gezogen werden. Ein eingestelltes Ermittlungsverfahren bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese Pauschalsummen arbeitsrechtlich erlaubt sind. Vom Prinzip der Arbeitsbefreiung vor Entlohnung sollte nicht abgewichen werden.
5.12.2011
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstraße)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
Alles zum Arbeitsrecht: http://www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
-Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
-Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte "Scheinselbständige" )
-Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
-Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
-Beratung zu Arbeitsverträgen
-Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
-Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
-Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
-Gestaltung von Arbeitsverträgen
-Überarbeitung von Arbeitsverträgen
-Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
-Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
-Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
-Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
-Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
-Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
-Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
-Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
-Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
-Schlichtung
-Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
-Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
-Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
-Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
-Kündigung von Handelsvertreterverträgen
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Pressekontakt
http://www.recht-bw.de
Bredereck & Willkomm
Am Festungsgraben 1 10117 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Alexander Bredereck
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung?
29.06.2018 | Alexander Bredereck
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
Kündigungsschutzklage: Welche Frist gilt? Was, wenn man sie versäumt?
25.06.2018 | Alexander Bredereck
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Haftung eines Low Performers - Der innerbetriebliche Schadensausgleich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.11.2025 | Sepsishelden
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
Bundestags-Petition fordert Nationalen Sepsis-Plan: 30.000 Unterschriften bis 9. Dezember 2025 benötigt
09.11.2025 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Erfolgsfaktor Zuversicht
Erfolgsfaktor Zuversicht
07.11.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
06.11.2025 | starkundauthentisch
Führen im Zeitalter der KI - Mensch, bleib menschlich!
Führen im Zeitalter der KI - Mensch, bleib menschlich!
06.11.2025 | Bund-Verlag GmbH
Deutscher Betriebsrätepreis 2025 für #HaltzuGewalt
Deutscher Betriebsrätepreis 2025 für #HaltzuGewalt

