ARAG Verbrauchertipps
18.07.2012 / ID: 70285
Politik, Recht & Gesellschaft
Leistungen für Asylbewerber sind menschenunwürdig
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Leistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge für menschenunwürdig erklärt. Sie lägen unterhalb des Existenzminimums und müssten ab sofort auf das Niveau von Hartz IV erhöht werden, urteilten die Richter. Die Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge sind laut ARAG Experten seit nahezu 20 Jahren nicht mehr verändert worden. Da nicht einmal eine Anpassung an die jährliche Inflation stattgefunden hat, liegen sie bei monatlich 224 Euro. Das liegt bis zu 47 Prozent unter den Hartz-IV-Regelsätzen, die derzeit 374 Euro für Erwachsene betragen und als Existenzminimum gelten. Eine Arbeitsstelle annehmen können die Betroffenen aus rechtlichen Gründen auch nicht. Nun muss der Gesetzgeber die Höhe der Zuwendungen unverzüglich neu berechnen, entschieden die Richter. Bis dahin gilt jedoch eine Übergangsregelung, nach der die rund 130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten (BVerfG, Az.: 1 BvL 10/10 und 2/11).
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Waldbrände im Urlaubsparadies
Während sich das Sommerwetter in unseren Breiten nicht gerade mit Ruhm bekleckert, ächzt der Süden Europas unter einer Hitzewelle. In mehreren Urlaubsregionen wüten schon Waldbrände. Auf Mallorca, Teneriffa und La Palma sowie auf Sardinien, in Portugal und Montenegro haben die Brände bereits mehrere tausend Hektar Wald- und Buschland vernichtet. Die hohen Temperaturen von über 35 Grad und starker Wind erschweren die Löscharbeiten. Die ersten Touristen flüchteten schon aus den gefährdeten Gebieten während die Rettungskräfte noch mit Löschhubschraubern gegen die Flammen kämpfen. Das Auswärtige Amt hat aber noch keine Sicherheitshinweise für die betroffenen Länder herausgegeben. Reisende sollten also die aktuelle Entwicklung aufmerksam verfolgen und keine Wander- oder Radtouren in den Waldbrandgebieten unternehmen. Wenn Gefahr droht, dann informieren die Reiseveranstalter über ihre Reisebüros und Internetseiten. Sollte sich die Lage zuspitzten, richten die Reiseveranstalter Hotlines ein. Urlauber, die nun aus Angst vor dem Feuer ihre Reise nicht antreten wollen, sollten sich genau informieren, ob sie kostenfrei stornieren oder umbuchen können. Laut ARAG experten ist dies nur bei höherer Gewalt, wenn der Urlaub stark beeinträchtigt oder unmöglich wird möglich. Dazu gehören Kriege, Aufstände, Tornados, Überschwemmungen, aber auch Waldbrände. Ob die Reise kostenfrei storniert werden kann, hängt also davon ab, wie stark die Urlaubsregion von den Bränden betroffen ist. Solange die gebuchten Leistungen erbracht werden können, gelten die vereinbarten Regeln.
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Auch Turbo-Student muss Studiengebühren zahlen
Eigentlich sollte man dem Studenten aus Arnsberg gratulieren - hat er doch in der Rekordzeit von 20 Monaten sein Studium absolviert. Allerdings hat der 22-Jährige danach keine Studiengebühren mehr an die private Uni gezahlt. Zu Unrecht, meinte die Hochschule und das angerufene Amtsgericht gab ihr jetzt Recht. Der Turbo-Student hatte argumentiert, dass er nach seinem vorzeitig erreichten Studienabschluss das gleiche Recht haben müsse wie ein Studienabbrecher, der den Vertrag mit der Privatuni auch kündigen könne. Das sahen die Richter jedoch anders: Im Gegensatz zu einem Abbrecher habe der Beklagte ja die für einen Abschluss notwendigen Leistungen der Fachhochschule in Anspruch genommen (AG Arnsberg, Az.: 12 C 62/12).
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Schneller raus, aus der Privatinsolvenz
Angekündigt war die Erneuerung der Insolvenzordnung und damit die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren schon lange. Jetzt hat das Bundeskabinett die Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschlossen, mit dem Schuldnern eine schnellere Befreiung von der Restschuld ermöglicht wird. Danach können Verbraucher sich künftig von der Restschuld nach drei statt nach sechs Jahren befreien, wenn sie ein Viertel der Gläubigerforderungen erfüllt haben und die Verfahrenskosten zahlen. Eine Befreiung nach fünf statt sechs Jahren kann der Schuldner erhalten, wenn er nur die Verfahrenskosten übernimmt. Die Regelung soll allen natürlichen Personen offenstehen. Allein im Jahr 2011 gab es in Deutschland laut ARAG Experten über 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren und knapp über 20.000 Insolvenzverfahren von ehemals selbständigen Personen.
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