Möglicherweise zwei weitere MPC Schiffsfonds von Krise bedroht
30.07.2012 / ID: 71866
Politik, Recht & Gesellschaft
Die beiden MPC Capital Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds 1 sowie MPC Reefer Flottenfonds 2 sehen schwierigen Zeiten entgegen. Die Anleger der beiden Flottenfonds sollen durch Nachschusszahlungen zur Sanierung beitragen.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Möglicherweise sollen nun die Schiffsfondsanleger der beiden in Seenot geratenen Flottenfonds zu deren Sanierung mit Hilfe von "freiwilligen" Nachschusszahlungen beitragen.
Der MPC Reefer Flottenfonds 1, zu welchem zahlreiche Kühlschiffe zählen, sollen insbesondere mit den aufkommenden Wechselkursschwankungen sowie hohen Reparatur- und Instandhaltungskosten zu kämpfen haben. Am Ende des Sommers 2012 sollen die Anleger des MPC Capital Reefer Flottenfonds 1 darüber in Kenntnis gesetzt werden, in welcher Höhe sie die als "freiwillig" bezeichneten Nachschusszahlungen leisten sollen hieß es.
Ebenso schlecht soll es auch um den MPC Reefer Flottenfonds 2 stehen. Aufgrund hoher Instandhaltungskosten sei dieser Fonds möglicherweise mittlerweile ebenfalls sanierungsbedürftig.
Ob die von MPC Capital geplanten Sanierungskonzepte von Erfolg gekrönt sein werden, lässt sich bislang nicht prognostizieren. Zu befürchten ist, dass den beiden Flottenfonds die Insolvenz drohen könnte, wenn die Anleger von der Kapitalerhöhung nicht überzeugt werden können. Der Gang vor das Insolvenzgericht könnte für die Anleger der beiden betroffenen Flottenfonds der MPC Capital einen Totalverlust ihrer gezeichneten Einlagen zur Folge haben.
Die Initiatoren der Schiffsfonds vereinbaren mit den Gläubigerbanken im Falle einer Schieflage regelmäßig Sanierungskonzepte, welche die Anleger letztlich finanziell noch weiter belasten. Ausschüttungen finden in der Regel nicht mehr statt oder werden unter Umständen sogar zurückgefordert. Im Rahmen von Sanierungskonzepten werden die Anleger oftmals mit der Entscheidung konfrontiert, ob sie den Nachschussforderungen zustimmen oder nicht. Nicht selten wird die Zahlung von Nachschüssen durch die Anleger von den Schiffsfonds- Initiatoren als letzte Möglichkeit zur Rettung der sich in Not befindlichen Schiffe dargestellt.
Für Schiffsfondsanleger, die Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben oder von Nachschussaufforderungen betroffen sind, ist es zu empfehlen, einen auf dem Gebiet des Kapitalmarkrechts tätigen und erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen und die rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen. Sollten Sie nicht über die mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds verbundenen Risiken unterrichtet worden sein, kommen möglicherweise auch Schadenersatzansprüche gegen das jeweils beratende Institut in Betracht.
Lassen Sie daher Ihre Schiffsfonds-Beteiligung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen, um einen endgültigen Verlust Ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen.
Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
09.06.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
E-Rezepte in der Steuererklärung für 2025: Ohne Namen auf dem Kassenbon geht es nicht
E-Rezepte in der Steuererklärung für 2025: Ohne Namen auf dem Kassenbon geht es nicht
09.06.2026 | Innovation Circle Managementgesellschaft mbH
WENN DIE MAUER BRENNT, IST ES ZU SPÄT ÜBER DEN FEUERLÖSCHER ZU DISKUTIEREN
WENN DIE MAUER BRENNT, IST ES ZU SPÄT ÜBER DEN FEUERLÖSCHER ZU DISKUTIEREN
08.06.2026 | Stiftung Digitale Chancen
Die digitale Transformation gemeinsam gestalten
Die digitale Transformation gemeinsam gestalten
03.06.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell…
ARAG Recht schnell…
31.05.2026 | Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Getäuscht beim Autokauf? Anwalt hilft bei Rückabwicklung
Getäuscht beim Autokauf? Anwalt hilft bei Rückabwicklung

