Mini GmbH gruenden - 1 Euro GmbH 24 Inc & Co KG
24.03.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Mini-GmbH - Ein Überblick
Die Unternehmergesellschaft (auch "Mini-GmbH" oder "Ein-Euro-GmbH") ist in aller Munde und wird ähnlich angepriesen, wie vor ein paar Jahren die englische Limited. Der Ansatz, dass künftig über eine im deutschen Recht verwurzelte Gesellschaftsform auch ohne großen Kapitaleinsatz die Haftung beschränkt werden kann, ist bestechend.
Gesellschafter:
Bei Standardgründungen liegt die Anzahl der Gründer bei maximal drei. Sollten mehr Gesellschafter hinzukommen, kann das Musterprotokoll nicht mehr verwendet werden und ein Gesellschaftsvertrag muss eigenständig ausgearbeitet werden.
Neben den Bestimmungen, die im Musterprotokoll enthalten sind, empfiehlt es sich direkt
* Zustimmungsvorbehalte bei Geschäftsanteilsveräußerungen
* Vorerwerbs- und Vorkaufsrechte
* Regelungen über die Zulässigkeit von Hinauskündigungen und über die Abfindung von kündigenden bzw. gekündigten Gesellschaftern
in die Satzung aufzunehmen. Diese Sachverhalte erst später hinzuzufügen, kann sich als schwierig erweisen, weil die Gesellschafter dann eventuell unterschiedliche Haltungen zu den betreffenden Aspekten einnehmen.
Natürlich muss die Beurkundung auch durch einen Notar vorgenommen werden. Außerdem sind die Gesellschafter dazu verpflichtet, sich in das Gesellschaftsregister aufnehmen zu lassen. Dies dient dazu, den Gesellschafterwechsel durch Übertragung von Geschäftsanteilen zu vereinfachen.
Sitz der Gesellschaft
Für den Sitz der Mini-GmbH gelten verschiedene Vorschriften. Der Sitz, welcher in der Satzung angegeben ist, muss sich in Deutschland befinden. Damit soll die Rechtssicherheit der Gläubiger gewährleistet werden, da sie unter der Satzungsadresse Briefe und Schriftstücke abgeben oder zustellen können.
Einen Verwaltungssitz kann das Unternehmen jedoch auch im Ausland haben.
Firmierung
Die offizielle Bezeichnung der Mini-GmbH lautet Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder in der verkürzten Variante auch UG (haftungsbeschränkt). Nur so darf sie im Geschäftsverkehr auftreten. Wichtig ist dabei, dass der Zusatz "haftungsbeschränkt" nicht abgekürzt wird.
Neben der häufig genannten Bezeichnung "Mini-GmbH" ist die Unternehmergesellschaft umgangssprachlich beispielsweise auch als "kleine GmbH" oder "1-Euro-GmbH" geläufig.
Die Eintragung soll innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Diese kurze Dauer ist aus zwei verschiedenen Gründen vorteilhaft: Einerseits soll damit der Rechtssicherheit gedient werden, denn schließlich muss der Gründer schon vor der eigentlichen Gründung für das neue Unternehmen geschäftlich tätig werden. Andererseits bedeutet es auch für den Gründer größere Sicherheit, indem die Haftungsbeschränkung früher wirksam wird.
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