Pressemitteilung von Frank Joost

Doppelsteuerabkommen Schweiz - Konto in der Schweiz?


15.11.2012 / ID: 88544
Politik, Recht & Gesellschaft

Das Doppelsteuerabkommen (http://www.capital-reserve.de/steuern-sparen) zwischen Deutschland und der Schweiz hat teilweise dazu geführt, dass Schweizer Banken Ihren deutschen Kunden ein Schweizer Konto kündigen. Auch der umgekehrte Fall ist seit September 2012 möglich: Kunden, die ihr Schweizer Konto (http://politik.pr-gateway.de/konto-schweiz-regularisierung-und-doppelbesteuerungsabkommen) auflösen möchten, müssen erleben, dass das Bankkonto von der Schweizer Bank eingefroren wurde. Der an den deutschen Fiskus zu entrichtende Steuersatz für "Schwarzgeld" soll mit 19 bis 34 Prozent unterschiedlich hoch ausfallen, je nachdem, aus welchen Unternehmungen das Geld stammt. Wer jetzt noch Geld abziehen möchte, muss damit rechnen, dass die entsprechende Bank mindestens 34 Prozent des Vermögens einfriert, um diesen Anteil gegebenenfalls nach Deutschland zu überweisen. Capital Reserve hilft allen deutschen Kunden unabhängig von ihrem Wohnsitz in Europa, an ihr Geld zu kommen.

Die Regularisierung gemäß Doppelsteuerabkommen

Mit der sogenannten Regularisierung haben Deutschland und die Schweiz im Doppelsteuerabkommen vereinbart, wie mit dem Geld auf einem Schweizer Konto zu verfahren ist. Capital reserve hilft, die Regularisierung ganz zu vermeiden oder erheblich zu mindern, also zumindest Selbstanzeigen zu vermeiden und Nachzahlungen so gering wie möglich (bis bestenfalls null) zu gestalten. Für die Nachversteuerung schon früher angelegter Gelder haben die Kunden drei Möglichkeiten: Entweder sie heben die Geschäftsbeziehung zur Schweizer Bank vollständig auf (saldieren sie) bis spätestens 31.12.2012, was allerdings Fristen voraussetzt und nur per Überweisung auf ein anderes Konto (nicht mit Barbezug) geschehen kann. Hierbei hilft Capital Reserve den Kunden, denn der Schritt kann nicht unproblematisch sein - siehe oben. Es gibt natürlich noch zwei weitere, nicht so schmerzfreie Möglichkeiten: Der deutsche Kunde kann die Schweizer Bank ermächtigen, die bestehende Geschäftsbeziehung den deutschen Behörden zu melden, was eine Offenlegung aller Vermögenswerte seit 2002 bedeutet. Hierfür bliebe den Kontoinhabern Zeit bis zum 31.05.2013. Die dritte Variante ist eine anonyme Abgeltung zwischen 21 bis 41 Prozent per Einmalzahlung, die durch die Schweizer Bank vorgenommen wird. Der Betrag müsste bis 31.05.2013 bei der Zahlstelle vorliegen beziehungsweise auf dem Konto des Kunden zur Verfügung stehen, eine Fristverlängerung wird für maximal acht Wochen erteilt.

Was wird aus dem Steuerabkommen?

Nach dem Skandal bei der UBS schien das Steuerabkommen auf der Kippe zu stehen, aber die Schweizerische Bundesrätin Widmer-Schlumpf bleibt konsequent und will Deutschland nach wie vor nicht entgegenkommen. Dabei bröckelt die politische Unterstützung in Deutschland nach den Vorwürfen gegen die UBS wegen Steuerhinterziehung, die sich immer mehr verdichten. Die Schweiz will jedoch den Steuerkompromiss nach jüngsten Gerüchten (10.11.2012) offenbar um jeden Preis retten. Deutschland soll möglicherweise durch ein weiteres Entgegenkommen der Schweiz gegen "Abschleicher" vorgehen können, also Personen, die ihr Geld in letzter Minute aus der Schweiz abziehen wollen. Aufgrund der instabilen Lage ist also schnelles Handeln mithilfe von Capital Reserve (https://plus.google.com/104211106482529065882) gefragt.
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