Pressemitteilung von Heinz Josef Simons

MPC Schiffsfonds "Rio Valiente und Rio Verde": Totalverlust für Anleger nach Insolvenz


11.01.2013 / ID: 96316
Politik, Recht & Gesellschaft

(Bremen, 11. Januar 2013) Die Insolvenz des MPC Schiffsfonds "Rio Valiente und Rio Verde" bedeutet für Investoren erhebliche Vermögenseinbußen. Neben dem Totalverlust des investierten Kapitals müssen Anleger wahrscheinlich auch einen Teil der bisherigen Ausschüttungen zurückzahlen. Die auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht empfiehlt betroffenen Anlegern die umgehende Prüfung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Banken und Sparkassen, die ihren Kunden seinerzeit die Fondsanteile vermittelt hatten.

Die Beteiligung "Rio Valiente und Rio Verde Schifffahrtgesellschaft mbH & Co. KG" des Investmenthauses MPC Capital AG wurde im Jahr 2002 aufgelegt und im Jahr 2003 platziert. Das Fondsvolumen betrug 40,8 Millionen Euro, davon 15,2 Millionen Euro als Eigenkapital der Investoren. Ursprünglich war die Auflösung des Fonds für das Jahr 2018 vorgesehen.

"Durch die Insolvenz haben Investoren nicht nur ihr Eigenkapital verloren, sie müssen auch einen Teil der früheren nicht Gewinn gedeckten Ausschüttungen zurückzahlen. Überdies drohen Forderungen vom Finanzamt", erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Gründe für die Insolvenz der MPC-Schiffsbeteiligung "Rio Valiente und Rio Verde" sind neben dem seit einigen Jahren schwachen Markt für Containerschiffe die mangelnde Bereitschaft der finanzierenden Bank zu weiteren finanziellen Zugeständnissen.

"Um ihre finanziellen Verluste zu begrenzen oder zu vermeiden sollten die Investoren Schadenersatzansprüche gegen die Banken und Sparkassen prüfen, die ihnen die Fondsanteile seinerzeit vermittelt hatten", rät eindringlich Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Denn oft lasse sich fehlerhafte Anlageberatung nachweisen, weil Banken und Sparkassen ihren Kunden den Erhalt von Rückvergütungen, so genannten Kick-backs, für die erfolgreiche Vermittlung von Fondsanteilen verschwiegen haben.

Bei gerichtlich verfügtem Schadenersatz erhalten Investoren in der Regel ihren Kapitaleinsatz nebst Ausgabeaufschlag gegen Abtretung der Fondsanteile an die unterlegene Bank oder Sparkasse zurück. Überdies erfolgt oft auch eine Freistellung zukünftiger Forderungen gegenüber den Anlegern.

Für Rückfragen:
Jan-Henning Ahrens, Partner
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
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