Patientenverfügung nicht nach Schablone erstellen
04.02.2013 / ID: 99882
Politik, Recht & Gesellschaft
sup.- Muster-Texte aus dem Internet sind keine ausreichende Formulierungsbasis für Patientenverfügungen. Schließlich geht es hier um sehr persönliche Entscheidungen, die sich nicht pauschalisieren lassen. Ob man z. B. irgendwann bei unheilbarer Krankheit lebensverlängernde Maßnahmen oder ein Abschalten der Apparate wünscht, sollte für die Angehörigen und Ärzte unmissverständlich und individuell dokumentiert werden. Vor allem wenn die Patientenverfügung mit einer Vorsorgeregelung bzw. mit Vollmachten an Personen des Vertrauens gekoppelt ist, gelten für jeden einzelnen Fall gesonderte Bedingungen. Als kompetente Ratgeber und gegebenenfalls als Bevollmächtigte stehen bei diesen Fragen spezialisierte Dienstleistungs-Institutionen wie z. B. die Deutsche Nachlass (www.deutsche-nachlass.de) zur Verfügung. Gemeinsam mit den Fachleuten können auch Gesamtkonzepte zur Vorsorgeproblematik bzw. zu Ruhestands- und Nachlassregelungen erarbeitet werden.
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