USAG24, Inc inforiert ueber Anmerkungen auf dem US-Visum
28.11.2011 / ID: 38366
Tourismus & Reisen
Auf jedem Visum, das von den US-Konsulaten ausgestellt wird, befindet sich u.a. das Kommentarfeld "Annotations", das zusätzliche Informationen über das Visum enthält.
Der US-Konsularbeamte hat die Möglichkeit in dem 88 Zeichen langen Feld weiterführende Informationen über den Antragsteller und die Umstände, unter denen das Visum ausgestellt wurde, anzugeben. Die Zusatzinformationen sollen sowohl dem Visuminhaber als auch dem US-Grenzbeamten dienlich sein.
Bei der Einreise in die USA vermag der US-Einwanderungsbeamte anhand der Anmerkungen besser einzuschätzen, ob die Einreise und ein Aufenthalt in den USA gewährt werden und wenn ja für welchen Zeitraum der Aufenthaltsstatus festgesetzt wird.
Das US-Außenministerium (Department of State, DoS) hat in seinem Handbuch für auswärtige Angelegenheiten ("Foreign Affairs Manual") u.a. festgehalten, in welchen Fällen "Annotations" erforderlich sind.
Bei bestimmten Visa-Kategorien, z. B. dem F- und M-Visum für Schüler und Studenten oder dem J-Visum für Austauschbesucher, werden in dem Anmerkungsfeld die SEVIS-Nummer sowie der Name der Schule in den USA erfasst bzw. der Name und die Nummer des Austauschprogramms.
Bei US-Visa, die eine Petition bei der US-Einwanderungsbehörde vorab erfordern - wie z.B. dem H- oder L-Visum - wird neben dem Namen des US-Arbeitgebers, u. a. die Petitions-Nummer und das Ablaufdatum der Petition eingetragen.
Auch bei B-1 Visa (=Geschäftsreisendenvisa) kann der US-Konsularbeamte verpflichtet sein, weitere Informationen einzutragen. So werden beispielsweise bei Montageeinsätzen unter B-1 After Sales im Visum der Name des Kunden bzw. der Einsatzort für die erste Einreise vermerkt.
Wenn eine Sicherheitsüberprüfung (security advisory opinion, SAO) des Antragsstellers durchgeführt wurde, muss dies anhand des "Clearance"-Datums auf dem Visum kenntlich gemacht werden. Auch wenn eine Nichtqualifizierung für ein bestimmtes US-Visum nicht mehr vorliegt, eine Ausnahme hiervon gemacht wird oder darauf verzichtet wird, muss dies angegeben werden.
Darüber hinaus wird im Kommentarfeld vermerkt, wenn der US-Konsularbeamte den Aufenthaltsstatus für eine einmalige Einreise in die USA gewährt oder die Gültigkeit des Visums unter der Maximalgültigkeitsdauer liegt, obwohl das Visum gemäß Visa-Reziprozitäts-Prinzip zur mehrfachen Einreise oder einem längeren Aufenthalt befähigen würde. In diesem Fall muss der Grund der Reise und die Dauer des geplanten Aufenthalts notiert werden.
Genaue Vorgaben gibt es außerdem bei ausländischen Regierungsvertretern, Ständigen Vertretungen und Beobachtermissionen am Amtssitz der Vereinten Nationen und deren Angehörigen sowie bei ausländischem Hafenpersonal und Seefahrern, die ein Schreiben des Arbeitgebers vorlegen, welches bestätigt, dass eine Transportation Worker Identification Credential (TWIC) Karte benötigt wird.
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