Neues Verfahren zum B 1 Visum - USAG24 Group
14.03.2011
Tourismus & Reisen
Das US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) und das US-Außenministerium (Department of State, DoS) gaben am 9. Februar 2011 die Einführung einer kommentierten ("annotated") Version des B-1 Visums für ausländisches Hafenpersonal und Seefahrer ("foreign maritime workers") bekannt. Dieses B-1 Visum mit Anmerkung berechtigt ausländische Arbeitskräfte dazu eine Transportation Worker Identification Credential (TWIC) Karte zu beantragen. Der TWIC-Ausweis ermöglicht Hafenarbeitern einen uneingeschränkten Zutritt zu gesicherten maritimen Hafenanlagen und Schiffen.
Ausländische Seemänner, die eine TWIC-Karte für die Ausübung ihrer Dienstpflichten benötigen, müssen das US-Außenministerium hierüber in Kenntnis setzen, indem sie ein B-1 Visum beantragen und ein Schreiben des Arbeitgebers vorlegen, welches bestätigt, dass der ausländische Angestellte in gesicherten Hafenanlagen eingesetzt wird.
Nachdem das neue "annotated" B-1 Visum von einem US-Konsulat ausgestellt wurde, muss ein gesonderter Antrag für den TWIC-Ausweis bei der Transportation Security Administration (TSA) erfolgen. In diesem Zusammenhang werden umfangreiche Sicherheitsüberprüfungen seitens der Behörde durchgeführt.
US-Heimatschutzministerin Janet Napolitano zufolge könnten ausländische Seemänner Ihre Tätigkeiten nun schneller wahrnehmen.
Derzeit sind etwa 4.000 bis 6.000 ausländische Mitarbeiter in US-amerikanischen Häfen von der Neuregelung betroffen, da sie einen TWIC-Ausweis für die Ausübung ihrer Dienstpflichten benötigen.
Mehr unter
http://www.dhs.gov/ynews/releases/pr_1297280840745.shtm und http://www.tsa.gov/what_we_do/layers/twic/index.shtm.
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