Der US-Bundesrechnungshof empfiehlt Änderungen bei H-1B-Visa - USAG24, Inc
16.03.2011
Tourismus & Reisen
Der US-Bundesrechnungshof empfiehlt Änderungen bei H-1B-Visa
Der US-Bundesrechnungshof "Government Accounting Office" (GAO) hat kürzlich das H-1B Programm auf Verbesserungsmöglichkeiten untersucht und folgende Vorschläge ausgearbeitet:
Vorschläge, welche die Zustimmung des Kongresses erfordern:
1. Die Voraussetzungen für ein H-1B Visum - z.B. Qualifikation des Antragstellers, Höhe des "Cap" - auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüfen und ggf. Änderungen vornehmen.
2. Um Doppelarbeit zu vermeiden soll die Labor Condition Application (LCA) nicht beim Department of Labor (DOL) beantragt werden. Stattdessen soll der Antrag zusammen mit dem I-129 Formular bei der USCIS eingereicht werden.
3. Um besser überprüfen zu können, ob ein US-Arbeitgeber die Voraussetzungen des H-1B Programms erfüllt oder verletzt, soll das US-Arbeitsministerium bestimmte Unterlagen und Datensätze des Arbeitgebers einsehen dürfen.
4. H-1B Visa-Inhaber, die über eine Zeitarbeitsfirma bei einem US-Arbeitgeber beschäftigt sind, sollen besser geschützt werden, indem Zeitarbeitsfirmen die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie US-Arbeitgeber, die den LCA-Antrag stellen.
Vorschläge, welche die Zustimmung des Präsidenten erfordern:
1. Elektronische Infrastruktur und Informationsaustausch zwischen Department of State, USCIS und den US-Konsulaten verbessern.
2. H-1B Visa-Beantragung flexibler gestalten:
- US-Arbeitgeber dürfen Anträge nach Wichtigkeit ordnen
- Aufteilung des jährlichen H-1B Caps in Zeitfenster, die z.B. eine quartalsweise Beantragung ermöglichen
- US-Arbeitgeber, die sich immer an die Vorschriften gehalten haben, können H-1B Visa zügiger beantragen
3. Einrichtung einer zentralen Internetseite, auf der US-Arbeitgeber Stellen für "H-1B worker" unter Angabe der Job-Kategorie und des Einsatzortes eintragen.
4. Verbesserung der Datenbank des US-Arbeitsministeriums, in dem die Labor's Wage and Hour Division (u. a. zuständig für die Einhaltung von Mindestlöhnen) Zugriff auf die Daten der Employment and Training Administration (u. a. zuständig für Aus- und Weiterbildungsprogramme) erhält.
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