BGH-Urteil bestärkt Oberstaufen: Internet ist von zentraler Bedeutung
25.01.2013 / ID: 98381
Tourismus & Reisen
Der Zugang zum Internet ist auch im privaten Bereich "von zentraler Bedeutung", befand der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag (24. Januar 2013) verkündeten Grundsatzurteil. Ein Ausfall wirke sich signifikant auf die Lebenshaltung aus und müsse deshalb nicht hingenommen werden. Oberstaufen sieht sich durch dieses Urteil bestätigt. Im Allgäuer Wellness- und Lifestyle-Kurort wurde nämlich schon vor Monaten der freie Internetzugang als Service für Urlauber eingeführt.
Tourismuschefin Bianca Keybach: "Unsere Gäste müssen auch im Urlaub nicht auf das verzichten, was der Bundesgerichtshof jetzt als zentralen Bestandteil der privaten Lebenshaltung bestätigt hat. Als digitalster Kurort Deutschlands sind wir natürlich auch in diesem Punkt Vorreiter."
Urlauber können sich in Oberstaufen aktuell an 24 Hotspots kostenfrei ins Internet einloggen. Ob an Skiliften oder Bergbahnen, in Hotels, Restaurants und Alphütten, in Veranstaltungszentren und Touristinfos, am Bahnhof und im Erlebnisbad - die Gästekarte erlaubt überall den Gratis-Zugang zum weltweiten Netz mit jedem internetfähigen Gerät. Dank der Kooperation der lokalen Leistungsträger braucht der Gast überall nur einen einzigen, auf seiner Gästekarte vermerkten, Zugangscode.
An der Bergstation der Hochgratbahn liegt in knapp 1800 Meter Höhe der höchstgelegene Hotspot im deutsch-österreichischen Naturpark Nagelfluhkette. Aber damit nicht genug: "Mit VDSL wird unser Netz jetzt noch schneller und bis zum Sommer werden wir die Netzabdeckung nahezu verdoppeln", verspricht Bianca Keybach. Und: "Das BGH-Urteil bestärkt uns darin, dem modernen Gast die problemlose Nutzung des Internets jederzeit und nahezu flächendecken zu ermöglichen."
Weitere Infos zum Hotspot-Netz "Oberstaufen Public" unter http://www.oberstaufen.de/wlan (http://www.oberstaufen.de/wlan)
http://www.oberstaufen.de
Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH
Hugo-von-Königsegg-Str. 8 87534 Oberstaufen
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