Verteilnetzbetreiber belasten die Industrie unnötig
08.04.2014 / ID: 163227
Umwelt & Energie
Bayreuth. Industrie- und Gewerbebetriebe werden durch die momentane Handhabung des Abrechnungsentgelts durch die Verteilnetzbetreiber unnötig belastet. Darauf weist die ISPEX AG hin, der führende Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung mit Hauptsitz in Bayreuth.
Aus einer aktuellen Untersuchung des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (bne) zur Handhabung des Abrechnungsentgelts durch die Verteilnetzbetreiber und die Regulierungsbehörden ergibt sich, dass durch deren Praxis jährlich allein beim Strom rund 58 Millionen Euro unnötiger Kosten für Industrie und Gewerbe verursacht werden.
Das Abrechnungsentgelt wird von den Verteilnetzbetreibern im Strom- und Gasbereich für die Erstellung der Netznutzungsabrechnungen erhoben. Der Verteilnetzbetreiber rechnet dabei Netznutzungsentgelte, Umlagen, Messentgelte und Abrechnungsentgelte gegenüber dem Lieferanten oder dem Endkunden ab. Üblicherweise erfolgt diese Abrechnung bei größeren Kunden mit registrierender Leistungsmessung monatlich.
Seitdem das Messwesen für den Wettbewerb geöffnet wurde, haben sich neue Unternehmen gegründet, die den Verteilnetzbetreibern in diesem Bereich Konkurrenz machen. "Viele Verteilnetzbetreiber haben auf diesen Druck reagiert, indem sie die Messentgelte reduziert haben. Beim Abrechnungsentgelt haben die Netzbetreiber aber keinen Konkurrenzdruck. Dort nutzen einige die Möglichkeit, Entgelte, die eigentlich für Messstellenbetrieb oder Messung anfallen würden, in das Abrechnungsentgelt zu verschieben", sagt Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG.
Durch den höheren Strom- und Gasverbrauch ist im Bereich leistungsgemessener Gewerbe- und Industriekunden der Konkurrenzdruck auf die Verteilnetzbetreiber besonders hoch. Hier zeigt sich, wie durch die offensichtliche Erhöhung von Abrechnungsentgelten und der Absenkung von Messentgelten der Wettbewerb behindert wird.
Aus einer Modellrechnung von ISPEX auf Basis von Daten der GET AG ergibt sich bei einem effizienten Ablauf der Rechnungserstellung für Strom eine geschätzte angemessene Entgelthöhe für die registrierende Leistungsmessung von 58,62 Euro pro Jahr. Als Grundlage wurde, analog zur Vorgehensweise des bne, der Mittelwert aus den Entgelten der 25 günstigsten Stromverteilnetzbetreiber bei registrierender Leistungsmessung gebildet.
Derzeit liegt der Mittelwert der 2014 für Abrechnungen von den Stromverteilnetzbetreibern aufgerufenen Entgelte bei rund 200,12 Euro pro Jahr. Die angesetzten Abrechnungsentgelte für leistungsgemessene Kunden variieren zwischen 33 Euro und 780 Euro. Die etwa 410.300 Industrie- und Gewerbebetriebe mit Leistungsmessung zahlen damit rund 58 Millionen Euro zu viel an Abrechnungsentgelten.
In der laufenden Überprüfung der Anreizregulierung und der anstehenden Novellierung des Messwesens ließe sich durch die Streichung des Abrechnungsentgelts zumindest die wettbewerblich schwerwiegende Blockade für den Einbau moderner Zähler und Messsysteme teilweise beseitigen. Solche Systeme würden den Energieverbrauch transparent machen. Zudem könnte man so eine enorme Ersparnis bei den Energiekosten herbeiführen.
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