Wahlfreiheit bei Stromzählern bringt den Kunden Vorteile
12.11.2015
Umwelt & Energie
Erlenbach. Intelligente Stromnetze, smarte Stromzähler und die Liberalisierung des Messwesens bringen neue Anforderungen für die Stromkunden mit sich, bieten aber auch einige Chancen. Darauf weisen die Experten den Energieanbieters Deutsche Energie hin.
Die Liberalisierung des Messstellenbetriebes nach Paragraph 21b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist bringt Vorteile für alle Kunden auf dem Strom- und Gasmarkt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Energie privat oder gewerblich genutzt wird. Denn seitdem "Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb" im Jahr 2008 kann jeder Gas- und Stromkunde seinen Messstellenbetreiber und Messdienstleister selbst wählen.
"Der Kunde ist nicht mehr an seinen örtlichen Netzbetreiber gebunden und kann durch die freie Wahl des Messstellenbetriebs unter anderem seine Kosten senken", erläutert Energieexperte Olaf Ruppe vom unabhängigen Energieversorger Deutsche Energie GmbH (DEG). Ein weiterer Vorteil ist die Unabhängigkeit vom örtlichen Netzbetreiber sowie mehr Flexibilität und Unabhängigkeit bei modernen Lösungen wie intelligenten Zählern oder smarten Haushaltssteuerungen. Bis 2020 sollen nach einer EU-Richtlinie in 80 Prozent der Haushalte smarte Stromzähler installiert sein. Bei Durchschnittshaushalten mit einem Verbrauch unter 4.000 KWh soll darüber dann der Messtellenbetreiber entscheiden.
Die Aufgaben der Messstellenbetreiber und Messdienstleister
Jeder Anschlussnutzer kann einen fachkundigen Dritten als Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister beauftragen. Die Aufgaben, die vorher der örtliche Netzbetreiber in Personalunion übernommen hat, teilen sich nun der Messstellenbetreiber und der Messdienstleister. Der Messstellenbetreiber kümmert sich um den Einbau, den Betrieb und die Wartung der jeweiligen Messstelle. Der Messdienstleister ist hingegen für die Ablesung und die Messung zuständig.
Gesetzgeber fördert den Wettbewerb
Um den Wettbewerb zu fördern, wurde 2008 die sogenannte "Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz Messzugangsverordnung (MessZV)", erlassen. In dieser wurden Netzbetreiber und Messstellenbetreiber von der Bundesregierung dazu aufgefordert, die Wechselprozesse zu vereinfachen, Fristen zu vereinheitlichen, Voraussetzungen für den Messstellenbetreiber sowie technische Anforderungen an Messeinrichtungen zu klären.
Kompetente Beratung beim Wechsel zu einem neuen Messstellenbetreiber
"Auch die Kunden können den Wettbewerb ankurbeln, indem sie sich einen alternativen Messstellenbetreiber suchen. Wer dabei Unterstützung benötigt, kann mit uns in Kontakt treten, denn unsere Partner bieten den unabhängigen Messstellenbetrieb für Industrie- und Gewerbekunden an", erläutert Olaf Ruppe von Deutsche Energie.
Die kompetenten Partner der DEG übernehmen auf Wunsch die Auswahl, die Beschaffung und den Einbau von Messsystemen. Des Weiteren werden Echtzeit-Verbrauchsdaten zur Verfügung gestellt, so dass Einsparpotenziale erkannt werden können. Darüber hinaus ist sowohl das Störungsmanagement als auch die Marktkommunikation Teil der Dienstleistung. "Sich beraten zu lassen, kostet nicht viel Zeit und die Arbeit hat der Kunde auch nicht", ergänzt Ruppe.
Hintergrundinformationen
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