Kein Brennstoffhandel ohne geeichte Zähler
07.03.2016 / ID: 219962
Umwelt & Energie
sup.- Ohne das genaue Messen von Menge, Länge oder Gewicht einer Ware gäbe es in weiten Bereichen des Handels weder Rechtssicherheit noch Verbraucherschutz. Weil die Kunden beim Einkauf die Zuverlässigkeit der Messgeräte nicht selbst überprüfen können, müssen diese in regelmäßigen Abständen neu geeicht werden. Besonders dort, wo es um große Rechnungsbeträge geht, dürfen Käufer noch eine zusätzliche Absicherung erwarten: eine effektive Kontrolle der Gültigkeit dieser Eichungen. Damit kann z. B. beim Einkauf von Heizöl oder Flüssiggas verhindert werden, dass die Heizkosten wegen abgelaufener Eichfristen zum unkalkulierbaren Glücksspiel werden. Solch eine Kontrolle findet regelmäßig statt, wenn der Brennstoff-Lieferant das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) führt. Die Einhaltung der Eichvorschriften sowie die Zuverlässigkeit der weiteren Liefer- und Sicherheitsstandards sind dann Gegenstand unangemeldeter Betriebs- und Fuhrparkbesuche durch Sachverständige (www.guetezeichen-energiehandel.de). So können Kunden sich von geeichten Zähleranlagen überzeugen, noch bevor das Lieferfahrzeug vorm Haus steht.
Brennstoffhandel Eichgültigkeit Messgeräte Rechnungsbeiträge Glücksspiel RAL-Gütezeichen Energiehandel Fuhrparkbesuche www.guetezeichen-energiehandel.de
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