Betriebliche Nebenkosten im Fokus
15.07.2016 / ID: 233767
Umwelt & Energie
sup.- Was im privaten Rahmen die Wohnnebenkosten sind, zählt auf der gewerblichen Ebene zu den unvermeidbaren Betriebskosten für den Firmenstandort. Für beide Bereiche gilt: Die Beträge für Strom- und Wasserversorgung, für Wärme-Energie, Straßenreinigung, Abfallentsorgung und zahlreiche weitere Posten beanspruchen einen stetig wachsenden Anteil der jährlichen Ausgaben. Die genaue Erfassung der individuellen Verbräuche hat deshalb einen entscheidenden Stellenwert. Gerade dort, wo sich sowohl private als auch gewerbliche Parteien die Fläche eines Gebäudes teilen, muss der Hausbesitzer eine angemessene Aufteilung der anfallenden Betriebskosten ermöglichen. Das erfordert exakte Zählereinrichtungen sowie verbrauchsgerechte Verteilschlüssel, um den bei einer Mischnutzung drohenden Abrechnungsstreit zu vermeiden. Denn ob Büro oder Arztpraxis, ob Ladenlokal, Restaurant oder Werkstatt: Die gewerblichen Mieter haben fast immer einen höheren Strom- und Wärmebedarf als beispielsweise der benachbarte Zwei-Personen-Haushalt.
Deshalb ist das Nebenkostenmanagement des Eigentümers für diese Betriebe durchaus von wirtschaftlicher Relevanz. Eine Studie der Technischen Universität Darmstadt hat allerdings ergeben, dass 77 Prozent der deutschen Mieter den Hausbesitzern in dieser Frage Untätigkeit vorwerfen. Die Einsparpotenziale bei der so genannten zweiten Miete, so der weit verbreitete Verdacht, würden keinesfalls konsequent ausgeschöpft. Überflüssige Ausgaben werden vor allem bei den Posten Strom, Heizung und Wasser vermutet. Darüber hinaus sieht der Deutsche Mieterbund grundsätzliche Versäumnisse bzw. Fehler bei vielen Nebenkostenabrechnungen, die zu rund 50 Prozent "falsch, unplausibel oder unvollständig" seien. Um eine unnötige Belastung der Bilanzen zu vermeiden, sollten Gewerbebetriebe deshalb in Abstimmung mit dem Eigentümer der Immobilie sorgfältig darauf achten, dass sie nicht für unzulässige Nebenkosten oder für falsch zugewiesene Anteile zur Kasse gebeten werden.
Mindestens ebenso ärgerlich wie eine unfreiwillige Beteiligung an den Kosten der Nachbarn sind natürlich Ausgaben für Energie, die gar nicht erst geliefert wurde. Deshalb darf vom Vermieter erwartet werden, dass er auch beim Einkauf von Wärme-Energie seine Handlungsspielräume für eine Absicherung zuverlässiger Liefermengen nutzt. Das ist bei leitungsunabhängigen Brennstoffen wie beispielsweise Heizöl der Fall, wenn sie von einem Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) bezogen werden. Händler mit diesem Qualitätsprädikat müssen eine strenge Prüfungsprozedur absolvieren, bei der vor allem auf die Produktgüte, die Lieferscheinangaben und die einwandfreie Funktionsweise der Mengenerfassung bei der Tankbefüllung geachtet wird (www.guetezeichen-energiehandel.de). Die Kontrollen durch neutrale Gutachter schützen auf diese Weise vor fehlerhaften Abrechnungen und sorgen für mehr Transparenz bei den Nebenkosten.
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