EGRR kritisiert CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Klimaschutz in Gefahr
14.10.2016
Umwelt & Energie
Die Bundesregierung darf das CETA-Abkommen am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel vorläufig unterzeichnen - so lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Donnerstag, 13. Oktober 2016. Die Eilanträge und Forderungen, die von rund 190.000 Bürgern unterstützt wurden, sind somit abgelehnt. "Diese Entscheidung gefährdet die Energiesparmaßnahmen und die Wende hin zu regenerativen Stromquellen", kritisiert Gerfried Bohlen, Vorstandsvorsitzender der bundesweit aktiven Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG (EGRR).
Das Kanada-Abkommen und das Pariser Klimaschutzabkommen würden entgegengesetzte Ziele verfolgen. Durch CETA solle unter anderem der Handel mit fossilen Energieträgern gefördert werden. Der vom Paris Abkommen geforderte Ausbau von Ökostrom käme hingegen ins Stocken, wodurch der Klimawandel weiter voranschreite. Besonders Windkraft- und Solaranlagen wären betroffen. Zusätzlich bekämen Anbieter fossiler Brennstoffe zukünftig die Gelegenheit, gegen rechtliche Regularien zu klagen, die zum Schutz der Umwelt getroffen wurden. "Auch die Wettbewerbsbedingungen für Ökostrom werden erschwert. Beim Zugang zu den Netzen unterscheidet man nach jetzigem Stand nicht zwischen den Energiearten. Der in Deutschland geltende Einspeisevorrang für erneuerbare Energien ist somit in Gefahr", erklärt der Energieexperte.
Ein Inkrafttreten von CETA würde ebenso aus ökonomischer Sicht einen Einschnitt bedeuten. In Deutschland haben sich erneuerbare Energien zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. So wurden laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2014 rund 18,8 Milliarden Euro in die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien investiert.
Bildquelle: EGRR
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