Energiehändler unter Qualitätskontrolle
05.12.2016 / ID: 247371
Umwelt & Energie
sup.- Die RAL-Gütezeichen nach dem Prädikatssystem des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. sind nicht nur ein wichtiges Verbraucherschutzinstrument, sondern sie unterstützen auch das Kostenmanagement von Unternehmen und Gewerbebetrieben. Damit Produkte bzw. Dienstleistungen mit dem Gütezeichen ausgezeichnet werden können, müssen sie erfolgreich eine strenge und fortwährende Überprüfung der Angebotsqualität und der Geschäftsbedingungen bestehen. Fehlinvestitionen und wirtschaftliche Rückschläge durch ungeeignete Zulieferer oder Dienstleister lassen sich vermeiden, weil die RAL-Kennzeichnungen auch da Transparenz herstellen, wo das eigene Controlling keinen Zugang hat. Ein gutes Beispiel für diese erweiterte Güteüberwachung ist der Energiehandel. Bei den Lieferanten von Heizöl, Flüssiggas, Holz- und Kohlebrennstoffen sowie von Dieselkraftstoffen können die neutralen Sachverständigen, die regelmäßig die Einhaltung der Prüfbestimmungen begutachten, nicht nur die Produktgüte und die Lieferzuverlässigkeit kontrollieren. Im Rahmen der Prüftermine für das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) muss ihnen auch Zugang zur Verwaltung, zu den Lagern und zum Fuhrpark sowie Einsicht in die Betriebsabläufe gewährt werden.
Ganz besonders sind diese Experten darauf spezialisiert, Unregelmäßigkeiten oder Fehlfunktionen an den Zähleranlagen der Tankfahrzeuge aufzudecken. Veraltete Messgeräte, abgelaufene Eichungen oder gar manipulierte Liefertechnik haben deshalb keine Chance, durch das Raster der Kontrollen zu fallen. Dafür sorgt schon das mehrstufige Prüfverfahren, das in den Richtlinien der RAL-Gütesicherung festgelegt ist: Nach einer externen Erstüberprüfung gehört zu den Pflichten des Energiehändlers eine kontinuierliche Eigenüberwachung aller relevanten Leistungen und Standards. Diese Vorgabe umfasst beispielsweise einen täglichen Check der Lieferfahrzeuge vor Fahrtantritt, der dokumentiert werden muss und auf Anfrage jederzeit den Sachverständigen nachzuweisen ist. Die Fremdüberwachung ohne vorherige Ankündigung erfolgt mindestens einmal im Kalenderjahr und kann jeden Firmenstandort des Lieferunternehmens treffen. Alle Energiehändler, deren Qualitätsstandards auf diese Weise dauerhaft gesichert werden, sind unter http://www.guetezeichen-energiehandel.de verzeichnet.
Energiehändler Qualitätskontrolle Fremdüberwachung Kostenmanagement Gewerbebetrieb Geschäftsbedingungen RAL-Gütezeichen Energiehandel Eigenüberwachung www.guetezeichen-energiehandel.de
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