EGRR: Überteuerte Strompreise bedeuten für deutsche Energieverbraucher einen Kampf gegen Windmühlen.
31.01.2017 / ID: 251945
Umwelt & Energie
Mit stetig steigenden Preisen nimmt Deutschland im Strombereich mittlerweile eine Spitzenposition ein. Laut Eurostat, dem statistischem Amt der Europäischen Union, sind die Unterschiede innerhalb des geeinten Europas hoch und reichen für private Verbraucher von 9,4 Cent/kWh in Bulgarien bis zu 30 Cent in Deutschland. Nur Dänemark ist um 0,7 Cent teurer als Deutschland.
Warum ist der Energiepreis in Deutschland überteuert? Gerfried I. Bohlen, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG, gibt eine Erklärung: "Einerseits liegen die Gründe dafür in der unterschiedlichen Besteuerung durch die einzelnen europäischen Länder. Andererseits belastet die Bundesregierung die privaten Haushalte mit Preisnachlässen, die sie der deutschen Industrie gewährt."
Laut Bohlen sei es mittlerweile untragbar, welche Kosten dem privaten Energieverbraucher aufgebürdet werden. Dafür gebe es keine plausible Rechtfertigung. So lag 2015 der Anteil der Steuern und Abgaben im Vereinigten Königreich bei 4,7 Prozent, in Deutschland bei 51,6 Prozent. Zudem wurde die EEG-Umlage für Verbraucher von 2015 auf 2016 weiter erhöht. Die staatliche Vorteilsgabe an Unternehmen erreichte im Jahr 2014 einen Wert von 16,2 Milliarden Euro, elf Milliarden davon mussten die Privathaushalte übernehmen.
Wenn man den Anteil der Stromkosten am Nettoeinkommen der Ein-Personen-Haushalte vergleicht, lag Deutschland im Jahr 2014 mit zwei Prozent über dem europäischen Durchschnitt. "Wie viele Menschen in Deutschland unter Energiearmut leiden, wird allerdings in keiner amtlichen Statistik erfasst", sagt Bohlen. So seien 20 Prozent der Bevölkerung nach exemplarischen Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW gezwungen, mehr als 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Energiekosten aufzuwenden. Wobei eine aktuelle Caritas-Studie zeige, dass der Stromanteil bei Arbeitslosigkeit im Regelbedarf eines alleinstehenden Erwachsenen um 20 Prozent (7,26 Euro) im Monat erhöht werden muss. Gerade bei Paaren mit kleinen Kindern sei eine ausreichende Fürsorge unverzichtbar.
Bildquelle: EGRR
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