Öltankbetreiber sollten Rechtslage kennen
30.10.2017 / ID: 275109
Umwelt & Energie
sup.- Die gesetzlichen Standards zum Gewässerschutz müssen weiter reichen als bis zur nächsten Landesgrenze. Denn das Grundwasser, die Flüsse sowie mitgeführte Schadstoffe kümmern sich um diese Grenzen auch nicht. Deshalb ist es eines der zentralen EU-Vorhaben, die wasserrechtlichen Regelungen auf europäischer Ebene anzugleichen. Bisher ist die Fülle nationaler und internationaler Verordnungen für Laien eher unüberschaubar - ein Problem, mit dem sich nicht nur Politiker, sondern auch private Hausbesitzer beschäftigen sollten. Nutzen sie nämlich einen Heizöltank, dann umfassen ihre Betreiberpflichten unter anderem die Kenntnis der Gesetzeslage zu wassergefährdenden Stoffen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Wartungs- und Reinigungsaufgaben sowie die Beratung zur Tanksicherheit ausschließlich einem Fachbetrieb mit dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) anvertraut werden (www.bbs-gt.de). Der Schulungsstand und die Kompetenz dieser wasserrechtlich zugelassenen Betriebe werden regelmäßig nach strengen Qualitätskriterien überprüft.
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