Pressemitteilung von Andreas Uebbing

Verbraucherschutz für Heizölkunden


Umwelt & Energie

sup.- Streit mit den Nachbarn um die Aufteilung von Heizkosten in Mehrfamilienhäusern landet nicht selten vor Gericht. Mit dem Erwerb eines Eigenheims und erst recht mit einem eigenen Öltank im Keller scheint diese Gefahr gebannt, denn der Hausbesitzer rechnet dann nur für sich selbst mit seinem Brennstofflieferanten ab. Doch genau hier könnte die Ursache für neue Differenzen liegen: Steigen die Verbrauchswerte, vermuten manche Eigentümer ungeeichte bzw. fehlerhafte Zähleranlagen oder sogar Manipulationen am Lieferfahrzeug. Ein Verdacht, der das Verhältnis zwischen Käufer und Lieferant belastet, sich aber meistens weder beweisen noch entkräften lässt. Es sein denn, der Heizölhändler wurde mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) ausgezeichnet. Dank dieses effektiven Verbraucherschutz-Instrumentes kann sich der Kunde darauf verlassen, dass die Messtechnik des Tankwagens einer strengen Kontrolle durch neutrale Gutachter unterliegt und stets zuverlässige Daten für die Rechnungsstellung liefert (www.guetezeichen-energiehandel.de).
Verbraucherschutz Datenbasis Zähleranlagen Manipulationen RAL-Gütezeichen Energiehandel Messtechnik Gutachter www.guetezeichen-energiehandel.de

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