Änderungen bei der "Energieberatung Mittelstand"
26.03.2018
Umwelt & Energie
sup.- Seit Dezember 2017 gilt für das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eine neue Richtlinie. Sie ersetzt die Regelung von 2015 und soll bisher bestehende Hürden auf dem Weg zu einer optimierten Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen beseitigen. Die wichtigsten Änderungen: Der Kreis der Energieberater, die zum Förderprogramm zugelassen werden, ist deutlich erweitert worden. Sie benötigen für die Zulassung jetzt zudem eine Haftpflichtversicherung, die eventuelle Schadensersatzansprüche aus Energieberatungsleistungen abdeckt. Außerdem entfällt in der neuen Richtlinie die bisherige Förderung der Umsetzungsbegleitung, weil sie kaum in Anspruch genommen wurde. Die Durchführung einer bewilligten Energieberatung muss künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids erfolgen. Sofern das Unternehmen einen Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben leistet, können die Zuschüsse jetzt auch mit anderen Beratungsprogrammen z. B. von Kommunen oder Bundesländern kombiniert werden. Detaillierte Informationen zum Förderverfahren gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de), das auch für die Umsetzung des Programms zuständig ist.
"Energiesparen lohnt sich", so der Appell des Wirtschaftsministeriums an die Unternehmen: "Denn Energieeffizienz bedeutet für Sie: niedrigere Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, mit dem Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen." Über die technischen Möglichkeiten, die für diesen Beitrag heute verfügbar sind, gibt Wolf (http://www.wolf.eu), der Spezialist für Heiz- und Klimasysteme, unter http://www.wolf.eu einen anschaulichen Überblick. Gerade das Effizienzpotenzial aus bedarfsgerecht konfigurierter Systemtechnik mit vernetzten Gerätekomponenten spielt in der Energieberatung eine immer wichtigere Rolle. Das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" richtet sich an Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Als Voraussetzung für die Antragsstellung gelten eine Beschäftigtenzahl von weniger als 250 Personen sowie ein Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro. Die Höhe der Förderung hängt von den jährlichen Energiekosten des Unternehmens ab. Liegen sie oberhalb von 10.000 Euro, können 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten beantragt werden, maximal 6.000 Euro. Bei niedrigeren Energiekosten beträgt die Zuwendung maximal 1.200 Euro.
Energieberatung Mittelstand Effizienzverbesserung Unternehmen Förderprogramm Umsetzungsbegleitung Zuwendungsbescheid www.bafa.de www.wolf.eu Geschäftsbetrieb
http://www.supress-redaktion.de
Supress
Alt-Heerdt 22 40549 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.supress-redaktion.de
Supress
Alt-Heerdt 22 40549 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Andreas Uebbing
13.01.2020 | Andreas Uebbing
Entwaldung gefährdet weltweit Klima und Umwelt
Entwaldung gefährdet weltweit Klima und Umwelt
13.01.2020 | Andreas Uebbing
Nachhaltigkeit als Qualitätskriterium
Nachhaltigkeit als Qualitätskriterium
13.01.2020 | Andreas Uebbing
Qualitätsstandards beim Heizöltransport
Qualitätsstandards beim Heizöltransport
13.01.2020 | Andreas Uebbing
Vereinfachung ist kein guter Ernährungsratgeber
Vereinfachung ist kein guter Ernährungsratgeber
13.01.2020 | Andreas Uebbing
Emissionen vermeiden, reduzieren, kompensieren
Emissionen vermeiden, reduzieren, kompensieren
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.11.2024 | ELA Container GmbH
ELA Container liefert Baustellen-Anlage für Energiewendeprojekt
ELA Container liefert Baustellen-Anlage für Energiewendeprojekt
28.11.2024 | GEMES Abfallentsorgung und Recycling GmbH,
Produktion von Erden und Substraten
Produktion von Erden und Substraten
28.11.2024 | GEMES Abfallentsorgung und Recycling GmbH,
Die Verarbeitung von Klärschlamm
Die Verarbeitung von Klärschlamm
28.11.2024 | GEMES Abfallentsorgung und Recycling GmbH,
Innovative Biogaserzeugung aus Abfällen
Innovative Biogaserzeugung aus Abfällen