Pressemitteilung von Ilona Kruchen

Autogas-Umrüstung von Betriebsfahrzeugen:


Umwelt & Energie

sup.- Wenn betriebliche Fahrzeuge zur privaten Nutzung überlassen werden, muss dieser so genannte geldwerte Vorteil vom Arbeitnehmer versteuert werden. Dabei kommt in der Regel die Listenpreismethode (bekannt als Ein-Prozent-Regelung) zur Anwendung. Nach einem aktuellen Urteil (BFH VI R 12/09) erhöht sich die Bemessungsgrundlage für diese Regelung jedoch nicht, wenn das Fahrzeug nachträglich mit einer Autogasanlage ausgestattet wird. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Umrüstung keine Sonderausstattung darstelle, deren Kosten bei der Ein-Prozent-Regelung zu berücksichtigen seien. Als Bemessungsgrundlage dürfe nur der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung gelten. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für jene Unternehmen, die eine Ausstattung ihrer Fahrzeugflotte mit dem schadstoffarmen Alternativ-Kraftstoff Autogas planen.
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