Gesetzesänderung: Mehr Rechte für privat Versicherte
07.02.2013 / ID: 100485
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Hamburg, 07.02.2013 - Am 31.01.2013 wurde vom Bundestag der "Gesetzesentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Betroffen von der Umstrukturierung sind die Paragraphen 204 und 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die wichtigsten Änderungen: Für Versicherte gibt es nun die Möglichkeit, vor der Behandlung eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme durch die Versicherungsgesellschaft einzuholen, außerdem wird die Sonderkündigungsfrist von einem auf zwei Monate verlängert und ein Wechsel von Unisex- in Bisex-Tarife bleibt ungültig.
Übernimmt meine Versicherung die Kosten? Diese Frage kann jetzt schon vor der Behandlung verbindlich geklärt werden - allerdings nur, wenn die Ausgaben voraussichtlich über 2.000 Euro liegen. Insgesamt darf die Zu- oder Absage einer solchen Kostenübernahme nicht länger als vier Wochen dauern. In dringlichen Fällen müssen die Versicherungsgesellschaften sogar sofort oder innerhalb von maximal zwei Wochen urteilen. "Eine verbindliche Aussage zur Kostenübernahme ist eine Verbesserung. Wichtig ist aber auch, dass die Versicherten bereits vor Tarifabschluss wissen, was generell übernommen wird und was nicht. Häufig ist es so, dass sie die Bedingungen gar nicht verstehen, da diese sehr kompliziert geschrieben und unübersichtlich sind. Hier müssen die Versicherungskonzerne deutlich transparenter und kundenfreundlicher werden", fordert Ozan Sözeri, Gründer und Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucherschutzportals WIDGE.de.
Bei Beitragserhöhungen sollen Versicherte ausreichend Zeit haben, um sich über Alternativen zu informieren - deshalb wurde die Frist für einen Versichererwechsel von einem auf zwei Monate verlängert. "Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft kann eine gute Wahl sein, aber die oftmals bessere Lösung ist ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft. Aufgrund der Verzögerungsstrategien der Versicherungs-gesellschaften wird den Versicherten aber auch innerhalb des neuen Zeitraums eine genaue Prüfung der Optionen nicht möglich sein", prognostiziert Sözeri. Daher gibt es unabhängige Experten, die die Tarifwelt der Versicherer genau kennen und so innerhalb der Frist günstigere Alternativtarife liefern können.
Ebenfalls neu: Versicherte können eine Umstellung ohne Selbstbeteiligung in den Basistarif verlangen. Dies geht allerdings nur, wenn der im Basistarif vereinbarte Selbstbehalt den Beitrag nicht ausreichend vermindert. Die Gesellschaften haben insgesamt drei Monate Zeit, den Vertrag dementsprechend umzustellen. Sözeris Fazit: "Abgesehen von der Verlängerung der Sonderkündigungsfrist werden bloß Gegebenheiten gesetzlich festgezurrt, die schon längst übliche Praxis sind."
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