Zahnzusatzversivcherung: Lohnen sich Billigtarife?
15.02.2013 / ID: 101761
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Hohe Eigenbeteiligungen sind die Regel
Nicht jede Zahnzusatzversicherung deckt etwaige Behandlungen und Zahnersatzmaßnahmen in verlässlichem Umfang ab. Wer sich für eine leistungsschwache Zahnzusatzversicherung entscheidet, muss bei einem dringenden Zahnarztbesuch mit hohen Eigenbeteiligungen rechnen. Auch von der Werbung sollten sich Verbraucher nicht täuschen lassen. Mit großspurigen Slogans wie "damit können Sie sich hochwertigen Zahnersatz leisten" oder "spürbare Entlastung" wird dem Verbraucher suggeriert, dass Kosten für Implantat, Krone oder Brücke in voller Höhe übernommen werden. Erst bei näherem Hinsehen offenbart sich über das Kleingedruckte oftmals ein unzureichender Leistungsumfang. Um solchen Tarifen aus dem Weg zu gehen, sollte dem Abschluss stets ein Versicherungsvergleich vorausgehen. Kostenlos und unverbindlich ist dieser auf dem unabhängigen Verbraucherportal http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com möglich.
Minderwertige Versorgung vermeiden
Wer sich für einen Billigtarif entscheidet, bekommt anstelle eines hochwertigen Zahnersatzes lediglich einen simplen Kassenzahnersatz. Statt einer Vollkeramikkrone oder eines Implantats kommt dann eine optisch wenig ansprechende Metallkrone auf den Backenzahn. Leistungen für Zahnprophylaxe sind nicht selten sogar ganz ausgeschlossen. Genauso verhält es sich oft mit weiteren wichtigen Leistungen wie Parodontose-, Wurzelbehandlung oder auch Kieferorthopädie.
Auf die Erstattung kommt es an
Dem ersten Anschein nach erstatten bestimmte Tarife sämtliche Aufwendungen, die dem Versicherten im Rahmen eines Zahnersatzes entstehen. Schließlich hört sich ein 100%-Aufschlag auf den Festzuschuss der Krankenkasse nach recht viel an. Eine Zahnzusatzversicherung, welche ein solches Erstattungssystem zugrunde legt, erstattet in Wirklichkeit einen sehr bescheidenen Anteil der Zahnarztrechnung. Schließlich fällt der Krankenkassenzuschuss sehr gering aus, weshalb eine bloße Verdoppelung die denkbar unvorteilhafteste Erstattungsart darstellt. Zu bevorzugen ist eine Zahnzusatzversicherung, die einen prozentualen Zuschuss zum Rechnungsbetrag von mindestens 75% vorsieht. Jedenfalls sollte die Leistungspflicht der Zahnzusatzversicherung nicht an die Vorleistung der Krankenkasse geknüpft sein.
Nicht auf Kosten sitzen bleiben
Grundsätzlich ist auch von einer Zahnzusatzversicherung abzuraten, die in den ersten Vertragsjahren sehr niedrige Höchsterstattungen veranschlagt. Das Vorhandensein von Summenbegrenzungen ist für sich genommen nicht negativ und sorgt sogar für stabile Beiträge. Allerdings macht es sich im Geldbeutel schnell bemerkbar, ob die Zahnzusatzversicherung im ersten Jahr höchstens 300 Euro oder stattdessen bis zu 2.000 Euro erstattet. Diese sogenannte Zahnstaffel sollte vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung stets berücksichtigt werden. Zusätzlich zu diesen Summenbegrenzungen sehen Billigtarife zumeist für bestimmte Leistungen auch spezielle Höchstgrenzen vor. So werden etwa die Kosten für Implantate, Inlays oder professionelle Zahnreinigung auf wenige Euro im Jahr beschränkt.
Günstiger ist nicht immer schlechter
Preiswerte Tarife müssen nicht zwangsläufig unattraktiv sein. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung ist durchaus für wenige Euro im Monat zu haben. Grundsätzlich gilt jedoch, dass gute Leistungen ihren Preis haben. Bereits der Sozialphilosoph John Ruskin formulierte zutreffend:
"Es ist unklug zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas Geld zurücklegen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."
Welche Leistungen eine Zahnzusatzversicherung für welches Geld bietet, kann auf dem neutralen Verbraucherportal http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com entnommen werden.
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